Der Kanton Wallis hat Massnahmen ergriffen, um gegen Wahlbetrug bei der brieflichen Stimmabgabe zu verhindern.
Etiketten zur Identifikation der Stimmbürger: Nach dem Wahlbetrug von 2017 ergreift der Kanton Wallis Massnahmen für eine bessere Sicherheit bei der brieflichen Stimmabgabe. (Symbolbild)
Etiketten zur Identifikation der Stimmbürger: Nach dem Wahlbetrug von 2017 ergreift der Kanton Wallis Massnahmen für eine bessere Sicherheit bei der brieflichen Stimmabgabe. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Wallis hat Massnahmen gegen den Wahlbetrug beschlossen.
  • Im März 2017 hatte ein 30-Jähriger rund 190 Wahlzettel entwendet und gefälscht.

Nach dem Wahlbetrug von 2017 will der Kanton Wallis die Sicherheit bei der brieflichen Stimmabgabe erhöhen. Ab 2020 wird ein zusätzlicher Identifizierungsschritt bei der Unterschrift auf der Stimmkarte eingeführt.

Zu Beginn jeder Legislaturperiode erhält jeder Wähler von seiner Gemeinde einen Satz selbstklebender Etiketten mit Vor- und Nachnamen des Bürgers. Mit dabei ist auch das Wappen und der Namen der Gemeinde, wie der Kanton Wallis am Freitag mitteilte.

Zuverlässige Massnahme

Im Falle einer brieflichen Stimmabgabe bringt der Bürger auf seinem Rücksendungsblatt in dem dafür vorgesehenen Feld eine Etikette an.

Laut Kanton handelt es sich dabei um eine zuverlässige, einfach umsetzbare und wenig kostenintensive Massnahme für die Gemeinden. Hingegen werde dadurch die Dauer der Teilauszählung verlängert. Diesbezüglich müssten die Bestimmungen angepasst werden, um den Gemeinden den nötigen Spielraum zu gewähren.

Der Wahlbetrüger, ein ehemaliges Mitglied der SVP Oberwallis, hatte im März 2017 rund 190 Wahlzettel aus Briefkästen gefischt und gefälscht. Er tat dies in den drei Oberwalliser Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp . Der 30-jährige Schweizer wurde vom Bezirksgericht Brig zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt und einer Busse von 2000 Franken verurteilt.

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