Fast 5000 Unterschriften für Abtreibungsrecht in Liechtenstein
Das Komitee der Fristenlösungs-Initiative in Liechtenstein hat am Freitag 4970 Unterschriften bei der Regierungskanzlei eingereicht. Notwendig wären für eine Volksabstimmung lediglich 1000. Die Initiantinnen verlangen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten erlaubt wird.

Das Initiativkomitee bestätigt gegenüber Keystone-SDA die in verschiedenen Medien genannte Zahl. Es handle sich dabei um die beglaubigten Unterschriften der Gemeinden. Die Regierung werde die Unterschriften aber in den nächsten Tagen nochmals überprüfen, weshalb es noch zu kleineren Änderungen kommen könne. Vom Initiativkomitee geschätzte 1500 Unterschriften seien allein auf dem Postweg eingegangen.
Die knapp 5000 Unterschriften entsprechen fast einem Viertel aller Stimmberechtigten im Fürstentum Liechtenstein.
Heute kennt Liechtenstein keine Fristenlösung von zwölf Wochen wie die Schweiz. Frauen dürfen zwar für einen Schwangerschaftsabbruch ins Ausland fahren, allerdings dürfen sie im Land selbst nicht mit einer Ärztin oder einem Arzt darüber sprechen. Die Kosten für die Abbrüche werden ausserdem nicht von einer Krankenkasse übernommen. Das will das Initiativkomitee ändern.
Allerdings könnte das Anliegen auch bei einem Ja bei der Volksabstimmung scheitern. Der Liechtensteiner Erbprinz Alois kann nämlich Entscheidungen von Parlament oder Volk blockieren. Tatsächlich würde er von seinem Vetorecht Gebrauch machen, wie das Fürstenhaus vor knapp zwei Wochen gegenüber Keystone-SDA bestätigte. Die Kommunikationsabteilung hielt fest: «Der Hauptgrund ist, dass bei Fristenregelungen das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes nicht genügend zur Geltung kommt.»
Es ist nicht das erste Mal, dass im Fürstentum Liechtenstein über eine Initiative zur Thematik abgestimmt wird. Bereits 2011 gab es ein ähnliches Ansinnen. Auch damals kündigte der Erbprinz sein Veto an und die Vorlage scheiterte schliesslich bei der Volksabstimmung mit gut 52 Prozent Nein-Stimmen.
Die Initiative wird nun in einer Landtagssitzung behandelt. Bei einem Nein kommt die Initiative vors Volk – auch bei einem Ja kann die Politik aber das Volk dazu befragen.










