Nachdem sich Chelsea Manning weigerte auszusagen, bleibt die Wikileaks-Informantin weiterhin in Haft.
Chelsea Manning
Chelsea Manning. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wikileaks-Informantin Chelsea Manning soll zur Aussage über Assange gebracht werden.
  • Sie befindet sich seit Anfang März im Gefängnis.

Die ehemalige Wikileaks-Informantin Chelsea Manning bleibt in Haft. Ein US-Bundesgericht wies am Montag die Berufung der 31-Jährigen gegen ihre Beugehaft zurück. Mit der Massnahme soll sie zur Aussage im Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange gezwungen werden. Das Bundesberufungsgericht im Bundesstaat Virginia erklärte, es habe «keinen Fehler» in der Beugehaft-Anordnung der untergeordneten Instanz gefunden.

Die Transgender-Frau - früher als Bradley Manning bekannt - befindet sich seit dem 8. März im Gefängnis. Sie weigert sich, vor einem Geschworenengremium über Assange auszusagen. Sie hatte Assange für seine Enthüllungsplattform in den Jahren 2010 und 2011 hunderttausende geheime Regierungsdokumente und -videos unter anderem zu den US-Militäreinsätzen in Afghanistan und im Irak zugespielt.

Erneute Haft für Chelsea Manning

Manning hatte vor ihrer Geschlechtsumwandlung in der US-Armee gedient. 2010 wurde sie festgenommen und im August 2013 wegen Spionage zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt. Durch einen Gnadenerlass des früheren US-Präsidenten Barack Obama kam Manning dann 2017 vorzeitig frei. Im vergangenen Monat wurde sie jedoch erneut festgenommen.

Assange wurde am vergangenen 11. April nach siebenjährigem Exil in der ecuadorianischen Botschaft in London festgenommen. Die US-Regierung hat einen Auslieferungsantrag gestellt, gegen den der Wikileaks-Gründer ankämpfen will. Die Entscheidung über den Auslieferungsantrag könnte sich jahrelang hinziehen.

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