Die Schweiz wird vorläufig nicht dem Uno-Migrationspakt zustimmen. Heute Freitag gibt der Bundesrat Antworten dazu.
Die Statue der "Drei Eidgenossen"  im Bundeshaus Bern.
Der Bund unterstützt Genfer Institutionen weiterhin (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz begründet, wieso sie dem Uno-Migrationspakt vorläufig nicht zustimmt.
  • Der Bundesrat vertretet zwar die Werte der Uno, stimmt aber in einigen Aspekten nicht zu.

Die Schweiz stimmt dem Uno-Migrationspakt vorläufig nicht zu. Das hatte der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er befürwortet den Pakt aber. In seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse erklärt er, weshalb und tritt Behauptungen der Gegner entgegen.

Insgesamt elf Vorstösse hatte der Bundesrat zu beantworten. Sieben stammen von SVP-Vertretern, vier von Parlamentskommissionen. Drei Kommissionen fordern mit Motionen, dass das Parlament über die Zustimmung der Schweiz entscheidet.

Trotzdem empfehle er dem Parlament aus formellen Gründen, die Motionen abzulehnen, schreibt der Bundesrat. Ein Parlamentsbeschluss über den Uno-Migrationspakt würde nicht der verfassungsmässigen Kompetenzordnung entsprechen. Der Bundesrat zeigt sich aber bereit, innerhalb von sechs Monaten einen Bericht vorzulegen über die wachsende Rolle von «Soft Law».

Die Antwort des Bundesrats

In seinen Antworten tritt der Bundesrat diversen Behauptungen der Gegner über den Inhalt des Paktes entgegen. Die Staaten bekräftigten mit der Zustimmung ihren politischen Willen, die globalen Herausforderungen der Migration gemeinsam anzugehen, schreibt er. Der Migrationspakt bekräftige aber explizit «das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen».

Als freiwilliges Umsetzungsinstrument werde empfohlen, die öffentliche Finanzierung von Medien einzustellen, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus förderten. Daraus entstehe kein Handlungsbedarf. Das schweizerische Recht kenne klare straf- und zivilrechtliche Grenzen und Sanktionen für rassistische Äusserungen.

Der Bundesrat stellt auch klar, dass der Pakt keine Forderung nach Legalisierung von Sans-Papiers enthält. Als freiwilliges Umsetzungsinstrument empfehle er eine Einzelfallprüfung. Dies entspreche der bewährten Praxis der Härtefallregelungen in der Schweiz.

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