Zürcher Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Emix Trading ein

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Zürich,

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen Verantwortliche der Firma Emix Trading eingestellt.

Verfahren eingestellt: Der anfänglich bestehende Tatverdacht konnte trotz umfangreicher Ermittlungen nicht erhärtet werden. (Symbolbild)
Verfahren eingestellt: Der anfänglich bestehende Tatverdacht konnte trotz umfangreicher Ermittlungen nicht erhärtet werden. (Symbolbild) - KEYSTONE/VALENTIN FLAURAUD

Kein Wucher: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen Verantwortliche der Firma Emix Trading eingestellt. Der anfängliche Tatverdacht im Zusammenhang mit Schutzmaskenverkäufen während der Corona-Pandemie liess sich nicht erhärten.

Die Staatsanwaltschaft schloss die Strafuntersuchung Mitte März ab und stellte die Verfahren gegen drei verantwortliche Personen ein, wie sie am Dienstag mitteilte. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Gemäss der Einstellungsverfügung konnte den Beschuldigten kein vorsätzliches Ausnutzen einer Notlage zur Erlangung von übermässigen Vermögensvorteilen nachgewiesen werden.

Verschiedene Strafanzeigen

Als Folge verschiedener Strafanzeigen im Zusammenhang Schutzmasken-Verkäufen der Firma Emix Trading hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft Anfang 2021 eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf gewerbsmässigen Wucher eröffnet.

Die Ermittlungen ergaben, dass die betroffenen Abnehmer der Schutzmasken über alternative Angebote anderer Anbieter verfügten, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Zudem hätten zahlreiche potenziell geschädigten Abnehmer zu Protokoll gegeben, sich nicht ausgenutzt gefühlt zu haben.

«Schliesslich ergaben weder die Befragungen der Abnehmer noch die durchgeführten Preis- und Margenvergleiche klare Hinweise darauf, dass sich die für die Schutzmasken verlangten Preise im wucherischen Bereich bewegten», kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss. Die rechtlichen Voraussetzungen des Wuchers seien nicht erfüllt.

Zahlreiche Privatkläger einigten sich sodann aussergerichtlich und schieden im Verlauf des Verfahrens als Geschädigte aus, wie es weiter heisst.

Entsiegelungsverfahren verzögerte Ermittlungen

Das Zwangsmassnahmengericht musste im Rahmen der Untersuchung sechs Entsiegelungsverfahren durchführen. Dabei prüft das Gericht, ob die Staatsanwaltschaft auf sichergestellte Unterlagen und Daten zugreifen darf. Weil die Staatsanwaltschaft über mehrere Jahre keinen Zugriff auf wesentliche Beweismittel hatte, verzögerte sich die Untersuchung.

Emix Trading zeigte sich in einer Medienmitteilung «sehr erfreut», dass nun auch die Staatsanwaltschaft nach einer «sehr umfassenden Untersuchung» jeglichen Tatverdacht verneinte. «Nach den vielen öffentlichen Vorverurteilungen sind wir froh, uns nun wieder auf unsere unternehmerische Tätigkeit konzentrieren zu können», schrieb das Unternehmen.

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