Das Elektronische Patientendossier stösst vielfach auf Kritik, doch nur die SVP meldet Totalopposition an. Eine Streitpunkt ist die Zentralisierung.
Zentrale oder dezentrale Verwaltung für das Elektronische Patientendossier? Gestellte Anmeldung bei dem Dossier durch eine Patientin. (Archivbild)
Zentrale oder dezentrale Verwaltung für das Elektronische Patientendossier? Gestellte Anmeldung bei dem Dossier durch eine Patientin. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will dem Elektronischen Patientendossier zum Durchbruch verhelfen.
  • Von vielen Seite gibt es auch Kritik, die SVP ist strikt dagegen.
  • Die Ärzte kritisieren die vorgesehenen Strafen.
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Der Bundesrat will dem Elektronischen Patientendossier (EPD) mit einer umfassenden Revision des entsprechenden Gesetzes zum Durchbruch verhelfen. Bei Parteien und Akteuren ist umstritten, ob statt der heute acht Betreibergesellschaften nicht besser eine zentrale Stelle die Daten verwalten soll.

Einzig die SVP meldet Frontalopposition an. Mehrheitlich stimmen die Stellungnahmen darin überein, dass es mit dem EPD vorwärtsgehen muss. Wenig bestritten ist das Obligatorium für das Führen eines EPD durch alle Leistungserbringer.

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Das elektronische Patientendossier soll vorangetrieben werden. Der Bundesrat will Anbietern finanzielle Anreize setzen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Grösstenteils klar ist die Zustimmung zur automatischen und kostenlosen Erstellung eines solchen Dossiers für alle obligatorisch Krankenversicherten. Gegen die Opt-Out-Möglichkeit durch einen Widerspruch beim Kanton gibt es ausser bei der SVP keinen Widerstand. Ebenso sollen die Daten der Forschung in anonymisierter Form zur Verfügung stehen.

Kritik wird an den Stammgemeinschaften, welche die Dossiers verwalten und die EPD-Systeme betreiben, laut. Der Bundesrat will diese beibehalten und mittels einer Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier unterstützen.

Gesundheitsdirektoren wollen zentrales EPD

Deutlich fällt die Kritik bei der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) aus. Der dezentrale Weg bewährte sich demnach nicht. Das EPD müsse zentral und einheitlich gesteuert und finanziert werden, fordert die Konferenz. Die derzeit acht EPD-Betreiber – fünf regionale und drei nationale – will die GDK fusionieren. Bleiben sie erhalten, brauchten sie klare Vorgaben, fordert die GDK.

Der Krankenkassenverband Santésuisse unterstützt die Finanzierung, wonach die Kantone gleich viel zahlen wie der Bund. Die Vergütung als Pauschale pro EPD setze Anreize für die weitere Verbreitung des Dossiers und sorge für Kosteneffizienz bei den Stammgemeinschaften.

Ärzte kritisieren die Strafbestimmungen

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) verlangt rasch konkrete Beweise für die Nützlichkeit des EPD. Die Vorlage enthalte kaum Anreize für die freiwillige Verwendung, stattdessen aber unverhältnismässige Strafbestimmungen, bemängelt sie.

Das Konzept für den Zugriff auf die Daten sei für die Bevölkerung zu kompliziert. Die Stammgemeinschaft, welcher sie sich anschliessen, sollen die Ärztinnen und Ärzte frei wählen dürfen. Zudem müssten sie für ihren Aufwand entschädigt werden.

SVP beklagt Zwängerei

Strikt gegen die Revision stellt sich die SVP. Die Vorlage zeige ein absolutistisches Staatsverständnis, das aus «moralistischen Gründen» in die persönliche Freiheit eingreife. Zwängerei solle das unpopuläre und unausgereifte Dossier durchsetzen.

Solange die Widerspruchslösung mit dem Eintrag in ein Widerspruchsregister in der Vorlage bleibt, werde die SVP jede Gesetzesänderung kategorisch ablehnen.

Alle hätten ein Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Daten. Aufgrund des Registers bei den Kantonen könnten Dossierverweigerer öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Einfach zugänglich bei höchstem Sicherheitsstandard: Das muss das EPD für die SP sein. Dabei sollen die Daten für Patientinnen und Patienten verständlich sein. Deshalb wäre zu prüfen, ob Patientenorganisationen mittels Leistungsauftrag entsprechende Dienste anbieten könnten. Mehrere Stammgemeinschaften braucht es gemäss SP nicht. Das schüre nur den Wettbewerb und steigere die Kosten.

GLP fordert Ende der Bastlerei

Eine klare Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen begrüsst die Mitte, zweifelt aber, ob das mit der Revision gelingt. Die Kantone dürften sich für eine regionale Stammgemeinschaft entscheiden. So stelle sich die Frage, ob die nationalen Betreiber lebensfähig bleiben.

Die Grünen bedauern, dass die Vorlage einen wesentlichen Konstruktionsfehler des EPD nicht ausmerze: das System der einzelnen Stammgemeinschaften. Eine Zentralisierung dränge sich auf.

Die Grünliberale Partei (GLP) fordert ein nutzerorientiertes und datenbasiertes EPD, statt am «jetzigen Modell herumzubasteln». Die Revision sei höchstens ein Denkanstoss.

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