Der Nationalrat hat eine umstrittene Neuregelung des Zollgesetzes beschlossen.
Zollgesetz
Das Zollgesetz ist das Rahmengesetz zur Organisation des Zolls nach der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/PABLO GIANINAZZI

Der Nationalrat hat am Mittwoch die Detailberatung des Zollgesetzes aufgenommen. Dabei entschied er, dass Einnahmen aus der Versteigerung von Zollkontingenten, etwa für Fleisch, künftig als Einfuhrabgaben gelten sollen. Der Entscheid bedeutet, dass die Gelder in Zukunft nicht mehr der allgemeinen Bundeskasse zugutekommen.

Vielmehr sind sie unter gewissen Umständen rückerstattungsfähig – nämlich dann, wenn Produkte nach der Weiterverarbeitung wieder exportiert werden. Gegen die Neuregelung wehrten sich SP, Grüne und GLP. Sie unterlagen in der Frage aber mit 73 gegen 117 Stimmen und 4 Enthaltungen.

Kritik an versteckter Exportsubvention

Es gehe um bis zu 200 Millionen Franken im Jahr, sagte SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (AG). Profitieren würden nicht etwa die Bauern, sondern die grossen Nahrungsmittelverarbeiter. Kathrin Bertschy (GLP/BE) kritisierte, die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) liessen es nicht zu, derartige Einnahmen als Einfuhrabgabe zu definieren.

Es gehe um eine versteckte Exportsubvention. Markus Ritter (Mitte/SG) widersprach im Namen der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N). Auch beim von Wermuth und in einem Artikel der Tamedia-Zeitungen vom Mittwoch genannten Betrag von 200 Millionen Franken handle es sich um eine Ente, so Ritter.

Denn dabei gehe es Einnahmen aus dem Import von Fleisch, das zum grossen Teil nicht wieder exportiert werde. Finanzministerin Karin Keller-Sutter unterstützte hingegen mit Verweis auf die finanzielle Lage des Bundes den Antrag der Kommissionsminderheit um Wermuth.

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