Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen Menschenrechte und Umweltschutz auch bei ihren Geschäften im Ausland achten.
Der Ständerat debattiert an der Herbstsession.
Der Ständerat debattiert an der Herbstsession. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Konzernverantwortungsinitiative soll von einer Subkommission überarbeitet werden.
  • Diese soll den vom Nationalrat verabschiedeten Text prüfen und Anhörungen beachten.

Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Kommission auf einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative eingetreten. Über die Details hat sie noch nicht entschieden. Sie beschloss, eine Subkommission einzusetzen, wie die Parlamentsdienste heute Mittwoch mitteilten.

Diese soll den vom Nationalrat verabschiedeten Text prüfen und dabei die Anhörungen berücksichtigen, welche die Kommission durchgeführt hatte. Im ersten Quartal 2019 soll die Subkommission der Rechtskommission Bericht erstatten.

Getrennte Vorlage

Der Nationalrat hatte dem indirekten Gegenentwurf im Juni zugestimmt. Dabei beschloss er, diesen aus der Aktienrechtsrevision herauszulösen. Die Initianten haben einen Rückzug in Aussicht gestellt, wenn es bei der Version des Nationalrates bliebt.

Verletzen Unternehmen in einem Land Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt, sollen jene Unternehmen, die sie kontrollieren, für Schaden an Leib und Leben oder Eigentum haften – es sei denn, sie können bestimmte Nachweise erbringen. In die Pflicht nehmen will der Nationalrat Unternehmen mit besonderen Risiken oder einer bestimmten Grösse.

Keine Loyalitätsaktie

Die Detailberatung zur Aktienrechtsrevision hat die Ständeratskommission fortgesetzt. Anders als der Nationalrat will sie auf die Einführung einer sogenannten Loyalitätsaktie verzichten.

Der Nationalrat möchte die Möglichkeit schaffen, dass Aktiengesellschaften gewisse Vorteile vorsehen können für Aktionäre, die während mehr als zwei Jahren mit Stimmrecht eingetragen waren. Die Ständeratskommission ist der Ansicht, dass dies zuerst vertieft geprüft werden sollte. Sie will den Bundesrat mit einem Postulat zur Prüfung beauftragen.

Kein Kapitalband

Weiter will die Ständeratskommission auf die Einführung eines Kapitalbands verzichten und stattdessen das Instrument der genehmigten Kapitalerhöhung beibehalten. Das entschied sie allerdings mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Robert Cramer (Grüne/GE).

Mit dem Kapitalband könnte die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital während der Dauer von längstens fünf Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen.

Ja zu Geschlechterrichtwerten

Bereits an einer früheren Sitzung hatte die Kommission wie der Bundesrat und der Nationalrat Geschlechterrichtwerte für grosse börsenkotierte Unternehmen gutgeheissen.

Im Verwaltungsrat soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in der Geschäftsleitung zu mindestens 20 Prozent. Unternehmen, die diese Werte nicht erreichen, sollen im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen.

Die Ständeratskommission sprach sich mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Regelung aus. Der Ständerat wird voraussichtlich in der Wintersession über die Aktienrechtsrevision entscheiden.

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