Die Ständeratskommission will mit einer Neuauflage des Jagdgesetzes warten. Dringende Massnahmen sollen auf dem Verordnungsweg eingeführt werden.
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Das Jagdgesetz wurde vergangenen September vom Stimmvolk abgelehnt. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Stimmvolk hat das Jagdgesetz vergangenen September abgelehnt.
  • Nun sollen dringende Massnahmen auf dem Verordnungsweg eingeführt werden.
  • Für eine Neuauflage des Gesetzes sei es laut Ständeratskommission zu früh.

Die im vergangenen September vor dem Schweizer Stimmvolk gescheiterte Vorlage zum Jagdgesetz soll noch nicht neu lanciert werden. Dieser Meinung ist die Umweltkommission des Ständerats (Urek-S). Sie will die dringlichsten Massnahmen auf dem Verordnungsweg regeln.

Eine Neuauflage zur Revision des Jagdgesetzes selbst will die Kommission wenige Monate nach dem Volks-Nein nicht. So teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Sie gab einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission mit dem Titel «Ausgewogenes Jagdgesetz» keine Folge. Das Ergebnis lag bei 6 Nein- zu 2 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen. Damit ist nun wieder die Nationalratskommission am Zug.

Revision nach Abstimmung verfrüht

Nach der emotional geführten Auseinandersetzung vor der Abstimmung im vergangenen Jahr sei es verfrüht, einen erneuten Anlauf zu starten. So ist die Mehrheit der Urek-S der Auffassung, heisst es in der Mitteilung.

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Walliser Jäger wollen nicht, dass die Kantone gegenseitig die Jagdprüfungen anerkennen müssen. - Keystone

Die Stimmbevölkerung hatte die Revision des Jagdgesetzes am 27. September 2020 abgelehnt. Grund für das Nein dürften insbesondere die geplanten lockereren Abschussregeln für den Wolf gewesen sein.

Kommissionen wollen Verordnungsweg nutzen

In den Parlamentskommissionen unbestritten ist dagegen, dass dringliche Massnahmen der gescheiterten Revision rasch auf dem Verordnungsweg eingeführt werden sollen. Die Urek-S reichte ohne Gegenstimme eine gleichlautende Motion wie ihre Schwesterkommission des Nationalrates ein.

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Ein Herdenschutzhund bewacht eine Schafherde. (Symbolbild) - Keystone

Die Motion zielt darauf ab, den bestehenden Rechtsrahmen im Jagdgesetz so weit wie möglich auszunutzen. So soll der Herdenschutz gestärkt und die Regelungen zum Abschuss des Wolfes in schweren Fällen angepasst werden. Das Ziel sei es, für eine geregelte Koexistenz von Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren zu sorgen.

Die Massnahmen sollen möglichst rasch umgesetzt werden können. Stimmen beide Räte den jeweiligen Kommissionsmotionen in der Frühlingssession zu, ist der Bundesrat gefordert.

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