Ständerat will Mitspracherecht bei Übernahme von EU-Recht prüfen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Ständerat will eine Motion von FDP-Ständerat Damian Müller überprüfen. Dabei geht es um die Rechtsübernahme von EU-Recht.

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    Der Ständerat an einer Sitzung während der Sommersession 2019. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der CVP will Volk, Parlament und Kantonen bei der EU-Rechtsübernahme einbeziehen.
    • Der Ständerat will eine entsprechende Motion genauer prüfen.

    Der CVP will den Einbezug von Volk, Parlament und Kantonen bei der Rechtsübernahme sicherstellen und fordert: Der Bundesrat soll dem Parlament mit dem Insta ein Genehmigungs- und Umsetzungsgesetz vorlegen. Der Ständerat will eine entsprechende Motion genauer prüfen.

    Die kleine Kammer stimmte heute Donnerstag einem Ordnungsantrag von Damian Müller (FDP/LU) mit 23 zu 16 Stimmen zu. Ausserdem überwies sie den Vorstoss an die zuständige Kommission zur Vorprüfung. Motionär Filippo Lombardi (CVP/TI) wollte das Geschäft sofort im Rat diskutieren, scheiterte aber mit seinem Widerstand gegen Müllers Antrag.

    Bundesrat will Abkommen nicht unterzeichnen

    Der Bundesrat hatte vor zwei Wochen bekanntgegeben, dass er das institutionelle Abkommen mit der EU vorerst nicht unterzeichnen will. Zuerst will er mit der EU Fragen zum Lohnschutz, zu den staatlichen Beihilfen und zur Unionsbürgerrichtlinie klären. Wenn in diesen drei Bereichen Lösungen gefunden worden sind, will er das Abkommen unterzeichnen.

    Die CVP will vor einer allfälligen Unterzeichnung das Verfahren klären. Ihrer Ansicht nach soll der Bundesrat dem Parlament eine gesetzliche Grundlage unterbreiten. Diese soll den demokratischen Prozess der dynamischen Übernahme von EU-Recht rechtlich definieren. Zudem soll damit das Mitspracherecht von Parlament, Volk und Kantonen gewährleistet werden.

    Konkret: Wenn der Bundesrat das Abkommen unterzeichnet will, wird er der Bundesversammlung dies mit einer Botschaft zur Genehmigung vorlegen. Zusammen mit dieser Botschaft soll er dem Parlament die gesetzliche Grundlage unterbreiten.

    Zugleich sollen Information und Mitwirkung der Kantone gesichert werden. Das Parlament und allenfalls das Volk sollen zudem die Haltung der Schweizer Delegation im Gemischten Ausschuss absegnen können, wenn es um die Integration von neuem EU-Recht in einen bilateralen Vertrag geht.

    Demokratische Verankerung kann gefestigt werden

    Dadurch würden gemäss Motionstext die demokratische Verankerung des Rahmenabkommens gefestigt. Ausserdem werden die Zuständigkeit des Parlaments in der dynamischen Rechtsentwicklung geklärt und insgesamt die Akzeptanz des Abkommens gestärkt. Diese soll die frühzeitige Mitsprachemöglichkeit von Parlament, Volk und Kantonen sicherstellen.

    Im Nationalrat ist eine gleichlautende Motion der CVP-Fraktion hängig. Der Bundesrat ist bereit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Er werde bei einer allfälligen Unterzeichnung prüfen, inwieweit die Mitwirkungsrechte im Rahmen der Umsetzung des Abkommens gestärkt werden können. Das schrieb er in seiner Antwort auf die Vorstösse.

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