Die Plafonierung des Gebührentopfs der SRG bei 1,2 Milliarden Franken soll nicht gesetzlich verankert werden.
Der Vorstoss des Freiburger CVP-Ständerats Beat Vonlanthen wollte die SRG auch bei Werbung und bei Online-Angeboten weiter einschränken.
Der Vorstoss des Freiburger CVP-Ständerats Beat Vonlanthen wollte die SRG auch bei Werbung und bei Online-Angeboten weiter einschränken. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat entschieden, die Gebühren nicht für die Presseförderung zu verwenden.
  • Für eine indirekte Presseförderung aus dem Gebührentopf gibt es keine Gesetzesgrundlage.

Auch sollen keine regionale und lokale Printmedien aus den Radio- und Fernsehgebühren gefördert werden. Eine entsprechende Motion aus dem Ständerat wurde zurückgezogen. Der Vorstoss des Freiburger CVP-Ständerats Beat Vonlanthen wollte die SRG auch bei Werbung und bei Online-Angeboten weiter einschränken, um de Medienvielfalt zu stärken.

Er liess sich von den Argumenten von Medienministerin Doris Leuthard überzeugen. Demnach werden die meisten Anliegen im Rahmen des Mediengesetzes geprüft. Für eine indirekte Presseförderung aus dem Gebührentopf gibt es nach Angaben der Bundesrätin aber keine Verfassungsgrundlage.

Leuthard erinnerte in ihrer Stellungnahme auch daran, dass nicht die SRG für die rückläufigen Werbeeinnahmen der Presse verantwortlich sei. Diese würden zu den grossen Plattformen im Ausland fliessen.

Prolog zur eigentlichen Debatte

Die fast stündige Debatte im Ständerat gab einen Vorgeschmack auf dieses Gesetzesprojekt. Verschiedene Rednerinnen und Redner stellten nicht die traktandierten Vorstösse ins Zentrum, sondern markierten das medienpolitische Terrain. Dabei wurde einmal mehr ersichtlich, wie weit die Vorstellungen der verschiedenen politischen Lager auseinandergehen.

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