Künftig soll im Einwohnerregister vermerkt sein, wer das Sorgerecht für ein Kind hat. Der Bundesrat soll jetzt dafür die rechtliche Grundlage schaffen.
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Kinder spielen miteinander. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat spricht sich für die Eintragung des Sorgerechts ins Einwohnerregister aus.
  • Der Bundesrat hat jetzt den Auftrag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.
  • Zudem soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden.

Wer für ein Kind das Sorgerecht hat, soll künftig im Einwohnerregister stehen. Dafür hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat diskussionslos ausgesprochen. Der Bundesrat hat nun den Auftrag, dafür rechtliche Grundlagen zu schaffen. Zunächst erhält der Bundesrat allerdings den Auftrag, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen.

Die Landesregierung müsse danach neue rechtliche Grundlagen für den Eintrag in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister prüfen. Dies, falls die Machbarkeitsstudie keine grundlegenden Hindernisse ergibt.

Oft schwierig herauszufinden, wer Sorgerecht hat

Derzeit gibt es laut vorberatender Ständeratskommission kein validiertes Register, in dem die elterliche Sorge erfasst ist. Es müsse nun ein solches Instrument geschaffen werden. In diesem soll abgelegt sein, welche Person oder Personen für ein Kind erziehungsberechtigt sei respektive seien. Heute hätten Behörden zuweilen Probleme herauszufinden, wer das Sorgerecht habe, sagte Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG).

In seiner Antwort auf ein Postulat des Solothurner FDP-Nationalrats Kurt Fluri zum Thema hatte der Bundesrat im März geschrieben: Es bestehe «klar Handlungsbedarf». Dies, weil derzeit etwa Schulen oder Passbüros nicht prüfen könnten, welcher Elternteil sorgeberechtigt sei. Die Landesregierung selbst schlug in dem Bericht auch den Eintrag ins Einwohnerregister als Lösung vor.

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