Der Bundesrat will den Strommarkt vollständig öffnen, also auch für Privathaushalte. Parallel sollen die einheimischen erneuerbaren Energien gefördert werden.
Energieministerin Simonetta Sommaruga erläutert live, wie der Strommarkt auch für Private geöffnet werden soll.
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will den Strommarkt vollständig öffnen.
  • Damit sollen nicht nur Grosskunden von günstigeren Angeboten profitieren können.
  • Mit Begleitmassnahmen soll die einheimische Produktion von Erneuerbaren geschützt werden.

Seit 2009 ist der Strommarkt für Grosskunden liberalisiert. Jetzt soll auch Otto Normalverbraucher selbst wählen können, woher er seinen Strom bezieht. Energieministerin Simonetta Sommaruga stellt die Vorschläge des Bundesrates vor.

Eine Mehrheit habe sich in der Vernehmlassung für die Öffnung ausgesprochen. Mit Begleitmassnahmen will der Bundesrat die einheimische Produktion aber schützen. Investitionsanreize sollen die Produktion von Wasserkraft, aber auch den Bau von Biogasanlagen, Geothermie-Kraftwerken oder Solaranlagen sicherstellen.

Strommarktöffnung mit Vorbehalten

Damit die neue Wahlfreiheit nicht zu einer Flutung mit ausländischem Billig-Strom führt, will Bundesrätin Sommaruga die bestehenden Fördermassnahmen verstärken. Die bestehenden Richtwerte für den Zubau an Wasserkraft und anderen erneuerbaren Energien bis 2035 sollen neu verbindlich erklärt werden. Die Investitionsbeiträge sollen entsprechend von 2030 auf 2035 verlängert werden.

Wird zu wenig erneuerbare Energie zugebaut, können zusätzliche Massnahmen beantragt werden. Bis Frühling 2020 sollen zudem weitere Anpassungen beim Stromversorgungsgesetz vorliegen. Die Themen dort: Das Messwesen und die Schaffung einer Speicherreserve sowie eines Datahubs. Damit soll wohl die saisonal und im Tagesverlauf schwankende Stromproduktion bei Solar und Wind in den Griff gekriegt werden.

Mehr von allem ohne Zusatzkosten

Im Solarbereich soll der Wettbewerb verstärkt werden: Jener Produzent erhält den Zuschlag, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produzieren kann. Bei der Wasserkraft werden die Investitionsbeiträge für grosse Kraftwerke verdoppelt.

Neue Wind-, Kleinwasser- und Biogasanlagen sowie Geothermie-Kraftwerke erhalten ab 2023 keine Einspeisevergütung mehr. Sie sollen aber bis 2035 Investitionsbeiträge beantragen können.

Der Bundesrat beziffert diese angepassten Fördermassnahmen mit rund 215 Millionen Franken pro Jahr. Diese sollen vollständig durch den bereits bestehenden Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde gedeckt werden. Weil einzelne Massnahmen wegfielen und andere effizienter würden, seien keine zusätzlichen Mittel nötig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratSimonetta SommarugaWasserkraftEnergieFranken