Der Bundesrat hat die unbefristete Fortsetzung der Schweizer Ausnahme von Finanzsanktionen gegenüber Syrien für humanitäre Aktivitäten beschlossen.
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Der Bundesrat prüft, ob die Schweiz und EU-Mitgliederstaaten künftig elektronisch Strafregisterdaten austauschen können. (Symbolbild) - keystone

Die Schweizer Ausnahme von den Finanzsanktionen gegenüber Syrien für humanitäre Aktivitäten gelten neu unbefristet. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Die Ausnahme hatte der Bundesrat nach dem schweren Erdbeben in der Türkei und Syrien im Februar 2023 zunächst für ein halbes Jahr eingeführt.

Bundesrat verlängert Aussetzung der Sanktionen für Syrien

Der Bundesrat entschied nach dem Erdbeben, die Sanktionen gegenüber Syrien für Finanztransaktionen, die zur Erbringung humanitärer Hilfe oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung nötig sind, zunächst für sechs Monate auszusetzen. Danach wurde die Ausnahme noch zweimal verlängert.

Mit der unbefristeten Ausnahme sollen die humanitären Akteure mehr Planungssicherheit haben, wie der Bundesrat schreibt. Erste Sanktionen gegen Syrien beschloss der Bundesrat im Mai 2011 – er übernahm damals die Sanktionen der EU. Abgestimmt mit Beschlüssen der EU wurden die Sanktionen seither mehrfach angepasst.

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