Schweiz macht bei Vernetzung von Schengen-Datenbanken mit

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die europäischen Behörden sollen künftig mit einem Mausklick alle Schengen- und Dublin-Datenbanken gleichzeitig abfragen können - auch in der Schweiz. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Vorlage des Bundesrats zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen angenommen.

    Schengen Abkommen Grenze Ceuta
    Der Schengen-Raum ermöglicht passfreies Reisen zwischen 29 europäischen Ländern. - Keystone

    Der Ständerat stimmte am Montag der Vorlage mit 42 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

    «Wir leben in einem 'hyper-vernetzten' Land», sagte Kommissionssprecher Charles Juillard (CVP/JU). Das Abkommen vereinfache den Zugang für die Behörden zu allen nötigen Daten. Ein Beitritt sei unumgänglich, etwa im Kampf gegen die Kriminalität.

    Mit der Vorlage werden zwei EU-Verordnungen zur Vernetzung von Datenbanken umgesetzt. Eine zentrale Komponente der Interoperabilität ist das Europäische Suchportal ESP (European Search Portal). Dieses erlaubt es, mit einer Abfrage gleichzeitig mehrere EU-Informationssysteme zu konsultieren. Weiter gibt es einen gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, einen gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten und einen Detektor für Mehrfachidentitäten.

    Justizministerin Karin Keller-Sutter zitierte im Rat das Beispiel, dass der Attentäter am Berliner Weihnachtsmarkt mit 14 verschiedenen Alias-Namen als Asylsuchender registriert gewesen sei - und die Polizei habe den Mann unter weiteren Alias-Namen auf dem Radar gehabt. Mit dem Interoperabilitätsabkommen könnten künftig solche Daten sehr rasch ausgetauscht werden. Heute müssten zu viele Einzelabfragen getätigt werden, sagte Keller-Sutter.

    Ein riesiger Datenpool solle dadurch nicht entstehen, es würden keine zusätzlichen Daten erhoben oder gespeichert, sagte Keller-Sutter. Bei den EU-Interoperabilitätsverordnungen handle es sich um Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts. Zu deren Übernahme ist die Schweiz verpflichtet. Setzt sie die neuen EU-Regeln nicht um, riskiert sie die Beendigung der Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich. Die Frist für die Umsetzung läuft am 21. Mai 2021 ab.

    Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

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