Das Schaffhauser Komitee für Transparenz zieht vors Bundesgericht. Es hat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht mit dem Ziel, dass der jüngste Kantonsratsbeschluss aufgehoben wird.
Schweiz Korruption
Das Bundesgericht hat einen Parlamentsbeschluss zur Transparenz in der Politikfinanzierung aufgehoben. (Archivbild) - SDA

Das Wichtigste in Kürze

  • Matthias Frick, Co-Präsident des Komitees, bestätigte am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Gang ans Gericht.
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Der Streit um die Umsetzung der Juso-Transparenzinitiative dauert in Schaffhausen schon bald drei Jahre. Es geht dabei um die Wahl- und Parteienfinanzierung. Das Stimmvolk hatte die Initiative, die relativ strenge Vorgaben macht, klar angenommen.

Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats und auch die Regierung fanden die geforderten Regelungen zu kompliziert. Die FDP reichte eine Motion für Transparenz «aber mit Augenmass» ein, die den fraglichen Verfassungsartikel nur ganz allgemein formulieren will.

Die Befürworter der ursprünglichen Initiative lancierten daraufhin eine «Umsetzungsinitiative». Doch die bürgerliche Mehrheit erklärte die FDP-Motion für erheblich und beschloss, den Stimmberechtigten nur die stark abgeschwächte Version vorzulegen.

Zur Umsetzungsinitiative wird nun nach dem Willen der Mehrheit des Kantonsrats ein Gegenvorschlag erarbeitet. Das muss innerhalb von 18 Monaten geschehen. Die linke Ratsseite hatte dagegen eine Variantenabstimmung gefordert, bei der gleichzeitig über die FDP-Motion und die Umsetzungsinitiative abgestimmt werden sollte.

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