Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen bei Spitaltriage gefordert

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Wenn Spitäler in Krisenlagen am Anschlag sind, sollen Menschen mit Behinderungen bei Triage-Entscheidungen nicht diskriminiert werden. Das fordert der Ständerat mit einem Postulat. Der Bundesrat muss nun allfällige neue Rechtsgrundlagen prüfen.

    spital bakterien
    Warteraum (Symbolbild). - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Auslöser für die Diskussion um den Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen war eine Motion von Ständerätin Maya Graf (Grüne/BL).

    Sie will Menschen mit Behinderungen bei drohender Triage vor Diskriminierung schützen. Die Covid-19-Pandemie hatte die Bedeutung von Triage-Entscheidungen ins öffentliche Bewusstsein gebracht und führte auch an den Spitälern zu schwierigen Diskussionen.

    Nach Anhörungen von Personen aus den betroffenen wissenschaftlichen, philosophischen und ethischen Kreisen entschied sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S), ein Kommissionspostulat einzureichen. Diesen Vorstoss überwies die kleine Kammer am Dienstag mit 36 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

    Bevor in einem so heiklen Bereich eine rechtliche Grundlage geschaffen werde, brauche es eine eingehende Analyse dieser Problematik, sagte Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/OW) im Rat. Der Ball liege nun beim Bundesrat.

    Die Motion, die den Auftrag für einen Bericht überspringen wollte und direkt rechtliche Schritte forderte, wurde daraufhin von der Urheberin zurückgezogen.

    Der Bundesrat lehnte sowohl die Motion als auch das Postulat ab. Er ist der Ansicht, dass mit der aktuellen rechtlichen Regelung eine ausreichende und tragfähige Grundlage für allfällige Triage-Entscheide in der Praxis gegeben ist.

    Auf die Risiken von Triage-Entscheidungen für Menschen mit Behinderungen war bereits in den ersten Corona-Wellen aufmerksam gemacht worden. Als Reaktion auf Kritik der Behindertenorganisationen passte die Schweizerische Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW) Ende 2020 ihre – juristisch unverbindlichen – Richtlinien an. Dies mit dem Ziel, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen möglichst zu vermeiden.

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