Rösti zeigt Verständnis für Fragen zu kurzer Gesetzeskonsultation

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    Die vorgesehene Änderung des Jagdgesetzes hat nur eine kurze Konsultationsperiode. Bundesrat Albert Rösti erklärt in einer Fragestunde, das Thema sei dringend.

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    Bundesrat Albert Rösti bei der Debatte im Parlament. - Parlament

    Bundesrat Albert Rösti hat Verständnis gezeigt für erstaunte Reaktionen zur kurzen Konsultationsfrist zur Änderung der Wolfsregulation. Just deshalb plane der Bund eine befristete Inkraftsetzung der Umsetzungsbestimmungen zur geplanten Gesetzesänderung für zwei Jahre.

    2024 wolle der Bund die vorgesehene Änderung des Jagdgesetzes in eine ordentliche Vernehmlassung schicken, sagte Rösti am Montag in der Fragestunde der grossen Kammer. Dann werde es möglich sein, «in der bekannten Frist» eine Stellungnahme einreichen zu können. Gemäss aktueller Planung solle die neue Verordnung am 1. Februar 2025 definitiv in Kraft treten.

    Thema «dringlich»

    Die Konsultation zur geplanten Revision der Jagdverordnung sei wegen Dringlichkeit des Thema so kurz gehalten worden, sagte der Bundesrat weiter. Er sei froh, dass mehrere Ratsmitglieder Auskunft zu dieser Verordnungsänderung verlangt hätten, sagte Rösti.

    Anfang September war bekannt geworden, dass der Bund per Anfang Dezember mit der neuen Verordnung das revidierte Jagdgesetz umsetzen will. Der wachsende Wolfsbestand soll damit um bis zu 70 Prozent reduziert werden. Umweltverbände haben das kritisiert und das Vorgehen als «fragwürdig» bezeichnet.

    Über 300 Wölfe in der Schweiz

    Aktuell gebe es in der Schweiz über 300 Wölfe und 32 Wolfsrudel, sagte Rösti am Montag. Allein im Wallis seien es zehn Rudel und schätzungsweise 70 Wölfe. Die Zahl dieser Tiere nehme exponentiell zu. 2019 habe es in der Schweiz noch unter hundert Wölfe gegeben.

    Wölfe Jagdverordnung
    Trotz neuer Jagdverordnung dürfen in Glarus keine Wolfsrudel abgeschossen werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

    Rösti sagte weiter, die Haltung des Bundesrats sei klar: Er wolle Menschen und Nutztiere schützen, aber auch die Art erhalten. Die Art solle mit einem Minimalbestand von Wölfen erhalten werden. Rösti sprach von einer unteren Schwelle von zwölf Rudeln. Bereits am 1. Juli dieses Jahres erleichterte der Bund mit der Inkraftsetzung der revidierten Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen.

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