Der Nationalrat gab kürzlich grünes Licht für den Kauf neuer Kampfjets. Nun ist die Referendumsfrist bekannt.
Dassault Rafale
Ein Dassault Rafale. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesblatt hat die Referendumsfrist für die neuen Kampfflugzeuge publiziert.
  • Die Beschaffungs-Gegner haben bis am 9. April 2020 Zeit für die nötigen Unterschriften.

Die Gegnerinnen und Gegner der Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen haben bis zum 9. April 2020 Zeit, die nötigen 50'000 Unterschriften für ihr angekündigtes Referendum zu sammeln.

Die Frist ist am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht worden. Sie gilt für alle Vorlagen, die das Parlament im Dezember verabschiedet hat.

Bundesrat gibt Kampfjet-Typ noch bekannt

Die eidgenössischen Räte hiessen den Planungsbeschluss für den Kauf von neuen Kampfflugzeugen am 20. Dezember gut. Gemäss Beschluss wird der Kauf von Kampfflugzeugen für bis zu 6 Milliarden Franken ermöglicht. Gleichzeitig werden Gegengeschäfte von 60 Prozent des Kaufpreises im Inland festgeschrieben.

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Der Nationalrat bleibt bei den Kompensationsgeschäften für Kampfjets hart. (Symbolbild) - Keystone

Welches Kampfflugzeug gekauft wird, entscheidet der Bundesrat. Das Evaluationsverfahren läuft bereits. Vier Hersteller haben sich mit ihren Maschinen der Erprobung im Schweizer Luftraum gestellt. Spätestens Anfang 2021 will der Bundesrat entscheiden, welches Flugzeug gekauft werden soll. Ab 2025 sollen die ersten Jets in der Schweiz fliegen, 2030 soll die Beschaffung abgeschlossen sein.

Grüne und SP unterstützen Referendum

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) hat das Referendum bereits angekündigt. SP und Grüne erklärten, das Referendum zu unterstützen. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 27. September 2020 statt.

Die Referendumsfrist bis zum 9. April gilt noch für weitere Ende Dezember verabschiedete Gesetzesänderungen. Darunter sind eine nur knapp angenommene Änderung des Wasserrechtsgesetzes, die eine Lockerung der Vorgaben für neue Wasserkraft-Konzessionen vorsieht sowie die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung.

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