Das neue Waffenrecht und der AHV-Steuerdeal wurden vom Parlament verabschiedet. Das Referendum wird höchstwahrscheinlich in beiden Fällen ergriffen.
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Gaming ist im Bundeshaus noch nicht angekommen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zum 17. Januar können Unterschriften gegen das neue Waffengesetz gesammelt werden.
  • Das mögliche Referendum gegen den AHV-Steuerdeal hat die gleiche Frist.

Gegnerinnen und Gegner des AHV-Steuerdeals haben bis zum 17. Januar Zeit, Unterschriften für ihr Referendum zu sammeln. Die gleiche Frist gilt für die Allianz aus Schützen- und Schiesssportverbänden, die das verschärfte Waffengesetz zu Fall bringen will.

Die Frist ist heute Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht worden. National- und Ständerat hatten die Steuervorlage 17 in der Herbstsession verabschiedet. Dabei geht es um die Abschaffung kantonaler Steuerprivilegien für internationale Unternehmen.

Druck des Auslands

Zu diesem Schritt sieht sich die Schweiz unter dem Druck des Auslands gezwungen. Ein erster Anlauf an der Urne war im Februar 2017 mit der Unternehmenssteuerreform III gescheitert.

Damit die Steuervorlage 17 aber nicht wieder das gleiche Schicksal erleidet, beschloss eine Mitte-Links-Koalition im eidgenössischen Parlament, die Sache mit einem «Zückerli» zu versüssen. Für jeden Franken, der der öffentlichen Hand wegen der Steuervorlage entgeht, soll ein Franken in die AHV fliessen.

Linke Parteien und Organisationen haben gegen die Vorlage das Referendum ergriffen. Die Allianz befürchtet, dass eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen nicht vom Tisch wäre. Ausserdem kritisieren die Gegner die sachfremde Verknüpfung der Vorlagen. Dadurch werde der Bevölkerung zu einem gewissen Grad die Entscheidungsfreiheit genommen.

Schützen bringen sich in Stellung

Die Frist läuft auch für das neue Waffengesetz. Die EU hatte das Waffenrecht in ihren Mitgliedstaaten nach den Anschlägen von Paris im November 2015 verschärft. Ihr ging es darum, den Informationsaustausch zu verbessern, den illegalen Waffenhandel einzudämmen und den Zugang zu besonders gefährlichen Waffen einzuschränken.

Die Schweiz muss die Änderungen bis Ende Mai 2019 umsetzen, sonst droht die Beendigung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit. Der Bundesrat nutzte bei den Verhandlungen mit der EU seinen Spielraum und plädierte für eine moderate Umsetzung.

Das Parlament entschärfte diesen Entwurf in einigen Punkten weiter, um den schweizerischen Eigenheiten und der Tradition im Schiesswesen Rechnung zu tragen. Einschneidende Einschränkungen für Waffenbesitzer sind nicht vorgesehen.

14 Verbände

Trotzdem hat die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz, welche 14 Verbände vertritt, das Referendum ergriffen. Es gehe um die Freiheit und die Souveränität der Schweiz, argumentiert sie. Ihrer Ansicht nach wird auch das angestrebte Ziel von mehr Sicherheit verfehlt.

Die Referendumsfrist läuft auch für weitere in der Herbstsession angenommene Vorlagen. Dazu gehört unter anderem die Übernahme einer EU-Richtlinie, mit der die Schweiz ihre Datenschutzniveau an das europäische Recht anpasst.

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