Die wichtigste Biodiversitätsmassnahme der letzten Legislatur, die Förderflächen im Ackerbau, können ein weiteres Mal nicht umgesetzt werden.
Ein Blick auf eine Wiese mit Narzissen, der emblematischen Blume der Waadtländer Riviera, am Sonntag, den 17. Mai 2015 in der Region Les Avants oberhalb von Montreux. - keystone

Das Parlament verschiebt ein Umweltziel für die Landwirtschaft um ein Jahr. Der Bundesrat kann die 3,5-Prozent-Anforderung im ökologischen Leistungsnachweis gegen seinen Willen erst 2025 einführen statt wie geplant 2024. Es geht um den Ackerbau.

Mit 119 zu 68 Stimmen und vier Enthaltungen nahm der Nationalrat am Montag eine Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) an, gegen den Willen von SP, Grünen und GLP.

Sie verlangt vom Bundesrat, im Ackerbau die Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2025 zu verschieben und gleichzeitig weitere Massnahmen zu prüfen.

Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte sich hinter die Motion gestellt und geltend gemacht, dass es noch zu viele Unsicherheiten gebe. Unter anderem könnten mit den aktuellen Vorgaben des Bundesrates wirksame, bereits bestehende Massnahmen nicht angerechnet werden.

Biodiversitätsförderflächen bereits für 2023 angekündigt

Es stelle sich die Frage, was genau als Biodiversitätsförderung angerechnet werden könne, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ). Auch Bio Suisse wolle diese Frage vor der Einführung abgeklärt haben. Bio Suisse stelle sich deshalb hinter die Verschiebung.

Katrhin Bertschy (GLP/BE) wandte namens der Minderheit ein, dass das Parlament mit der erneuten Verschiebung seine Glaubwürdigkeit verspiele. Es gehe um gemachte Versprechen an die Stimmbevölkerung und die wichtigste Biodiversitätsmassnahme der letzten Legislatur.

Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen handeln. Er hatte die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau in einer Verordnung beschlossen, im Zusammenhang mit der Vorlage zur Verminderung der Risiken durch Pestizide. Wegen des Krieges in der Ukraine hatte er die Einführung bereits von Anfang 2023 auf Anfang 2024 verschoben.

Das Parlament habe die Einführung dieser Massnahme für mehr Biodiversität mit früheren Entscheiden bestätigt, argumentierte auch der Bundesrat vergeblich gegen die Motion. Auch sprach er von einem Verstoss gegen Treu und Glauben: Betriebe, die bereits gehandelt hätten, würden mit der Verschiebung bestraft.

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