Offizielle Post am Samstag gilt erst ab Montag als zugestellt

Keystone-SDA
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Bern,

Gerichtsbeschlüsse und offizielle Briefe, die an Wochenenden oder Feiertagen eintreffen, gelten künftig erst am nächsten Werktag als zugestellt.

Briefkasten
Die «Fiktionszustellung» erleichtert zum einen Privaten und Anwälten das Leben. (Symbolbild) - depositphotos

An Samstagen oder Feiertagen im Briefkasten liegende Gerichtsbeschlüsse und andere offizielle Briefe sollen erst am nächsten Werktag als zugestellt gelten. Damit sollen auch die gesetzlichen Fristen für Einsprachen oder andere Reaktionen erst ab dann zu laufen beginnen. Das hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen.

Der Entscheid fiel mit 184 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Entsprechend oppositionslos erfolgte die Anpassung von neun Bundesgesetzen an die neue Regelung, die sogenannte «Fiktionszustellung». Die Vorlage geht an den Ständerat.

Die «Fiktionszustellung» erleichtert zum einen Privaten und Anwälten das Leben. Sie müssen nicht mehr an Samstagen und Feiertagen zum Briefkasten eilen oder sich am darauffolgenden Werktag sorgen, etwas Wichtiges mit Einsprachefrist verpasst zu haben.

Briefe der Kategorie A+ betroffen

Zum anderen trägt der Mantelerlass dem Postangebot von Briefen der Kategorie A+ Rechnung. Wie Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) erklärte, ist das ein Zwischending zwischen A-Post und eingeschriebenem Brief.

Dieser braucht allerdings nicht mehr die Unterschrift des Empfängers. Landet ein solcher Brief am Samstag oder an einem Feiertag im Kasten, beginnt die Frist gemäss heutiger Regelung also am Sonntag oder am Feiertag selbst zu laufen.

Im Rat widersetzte sich der neuen Lösung niemand. Justizminister Beat Jans erklärte, mit dem Mantelerlass erfolge eine Anpassung an die Zivilprozessordnung. Da der Bund nicht über die nötigen Kompetenzen verfügt, müssen die Kantone ihre entsprechenden Regelungen in eigener Regie anpassen. Dazu seien sie bereit, sagte Jans.

Kommentare

User #3201 (nicht angemeldet)

Sorry - kann man das Ganze noch komplizierter machen? Frage, eingeschriebener wir am SA Vormittag oder am SO Nachmittag z.B. bei offizielll geöffneter Sihlpost in ZH gegen Quittung verschickt: was gilt als Aufgabedatum und was genau als Empfängerdatum? Belegmässig mit Postgarantie (gemäss Postrichtlinien mit Vorbehalt) fristgerecht versendet/ zugestellt eintreffend, oder ev. unterschriftlich auf Elektrokästli Tage später quittiert? Oh und noch etwas: was gilt bei kantonal unterschiedlichen Betriebszeiten von Unternehmen und Post, z.B. wegen Feiertagen oder so? Sorry aber 👎🤣

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