Abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea sollen in einen Drittstaat zurückgeführt werden. Dafür spricht sich die Nationalratskommission aus.
Gössi Ruanda-Deal Drittstaaten Abschiebung
Eritrea weigert sich strikt, abgewiesene Asylsuchende zurückzunehmen. FDP-Ständerätin Petra Gössi will diese Menschen deshalb in einen sicheren Drittstaat schicken. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalratskommission ist für eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi.
  • Abgewiesene Eritreer sollen demnach in Drittstaaten ausgeschafft werden können.
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Wie der Ständerat möchte auch die zuständige Nationalratskommission abgewiesene Eritreer in einen Drittstaat zurückführen und gewalttätige Asylbewerbende härter anpacken. Sie hat ihrem Rat entsprechende Motionen zur Annahme empfohlen.

Abgelehnte eritreische Asylsuchende können derzeit nicht ausgeschafft werden, da die Behörden in Eritrea zwangsweise Rückführungen ihrer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern kategorisch ablehnen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) erachtet diese Situation als inakzeptabel, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Da sich auch künftig kein Abschluss einer Migrationspartnerschaft oder eines Rücknahmeabkommens mit Eritrea abzeichne, müsse der Druck erhöht werden. Es müsse «alles dafür getan werden, um wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung zu machen».

Sollen Eritreer in einen Drittstatt zurückgeführt werden?

Konkret empfiehlt die SPK-N mit 14 zu 11 Stimmen die Annahme der Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ). Demnach sollen abgewiesene eritreische Asylsuchende die Schweiz in Richtung eines Drittlandes verlassen müssen. Der Nationalrat hatte einen ähnlichen Vorstoss im Dezember noch abgelehnt.

Gössis Motion verlangt vom Bundesrat, ein Transitabkommen mit einem geeigneten Drittland abzuschliessen. Muster soll ein Abkommen sein, das 2003 die damalige Justizministerin Ruth Metzler im Senegal unterzeichnet hatte, danach aber nie in Kraft war.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Ein Transitabkommen wie jenes mit Senegal Anfang der Nullerjahre würde das Problem nicht lösen, sagte Justizminister Beat Jans im März im Ständerat. Es würde lediglich den Transit für maximal 72 Stunden erlauben. Viele Betroffene würden danach wieder in die Schweiz zurückkehren.

Härtere Gangart gegen Pro-Regime-Eritreer

Die zuständige Nationalratskommission will wie der Ständerat auch härter gegen Eritreer vorgehen, die gewaltsam dasjenige Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind. Eine entsprechende Motion von FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) wurde in der SPK-N mit 12 zu 10 Stimmen angenommen.

In jüngster Zeit aber hätten sich gewalttätige Demonstrationen gehäuft, die den eritreischen Diktator verherrlichten und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bevölkerung darstellten, argumentiert der Motionär. Der Bundesrat ist dagegen der Ansicht, dass die rechtliche Handhabe, um gegen solche Personen vorzugehen, schon besteht.

Auch zwei weitere vom Ständerat gutgeheissene Motionen zum Thema Eritrea beantragt die SPK-N zur Annahme. So soll das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Vertretung für Migrationsfragen in diese Region entsenden, um politisch vorwärtszukommen. Zudem soll der Bundesrat neue Migrationspartnerschaften abschliessen.

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