Die Umweltkommission des Nationalrates will die Vorschriften zu den CO2-Emissionen verschärfen. Das hat sie heute Dienstag beschlossen.
Abgas
Abgase verursachen gesundheitliche Probleme und Dreck. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat will die Emissionsvorschriften für Autos verschärfen.
  • Ab 2021 sollen Autos noch höchstens 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen.

Die Emissionsvorschriften für neue Autos sollen schrittweise verschärft werden, im Einklang mit den Vorschriften in der EU. Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) ist bei der Revision des CO2-Gesetzes in diesem Punkt dem Bundesrat gefolgt.

Der Verkehr verursacht die meisten CO2-Emissionen. Sie sei überzeugt, dass ein grosses Reduktionspotenzial bestehe, schreibt die Urek in einer Mitteilung vom Dienstag. Ab 2021 sollen die neu in Verkehr gesetzten Autos im Durchschnitt noch höchstens 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen.

Anders als der Bundesrat will die Kommission den Importeuren erlauben, Elektroautos nicht zum Durchschnitt zu zählen. Der Kauf von Elektroautos würde es Importeuren somit nicht mehr erleichtern, Autos mit hohen CO2-Ausstoss einzuführen. Diese Änderung beschloss die Urek mit 13 zu 12 Stimmen. Sie wolle damit die Elektrifizierung der Mobilität vorantreiben, schreibt sie.

Mit Gebäuden hatte sich die Kommission schon an einer früheren Sitzung befasst. Sie will keine Grenzwerte für Gebäude im CO2-Gesetz verankern. Nach dem Willen des Bundesrates kämen diese zur Anwendung, wenn die Emissionen nicht genügend zurückgehen.

Mit den Gesetzesänderungen will der Bundesrat die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen. Dem Ziel hat die Urek zugestimmt: Die Schweiz soll die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken.

Auch beim Anteil der Reduktion im Inland folgte sie dem Bundesrat. Demnach soll die Reduktion zu mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland erreicht werden. Allerdings entschied sich die Kommission mit nur einer Stimme Unterschied dafür, überhaupt eine Inlandquote im CO2-Gesetz aufzuführen.

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