Konzernverantwortung: Initianten kritisieren Gegenvorschlag
Der Schweizer Rohstoffsektor soll in den Gegenvorschlag des Bundesrats zur Konzernverantwortungsinitiative einbezogen werden. Das forderte das Initiativkomitee am Dienstag, und wies auf weitere Lücken im Entwurf hin.

Der Gegenvorschlag des Bundes zur Initiative «für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» oder Konzernverantwortungsinitiative zielt auf multinationale Unternehmen mit mindestens 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Franken ab. Für die Initianten der Koalition für Konzernverantwortung sind diese Schwellenwerte zu hoch und schlössen nicht alle Rohstoffhändler ein.
Während viele Unternehmen das Umsatzkriterium problemlos erfüllten, erreichten nur ein halbes Dutzend der rund 975 Rohstoffhändler die Schwelle hinsichtlich der Mitarbeitendenzahl, sagte Seraina Patzen, Co-Direktorin der Koalition, vor den Medien in Bern. Zu ihnen gehöre Glencore, nicht jedoch das Zuger Unternehmen IMR sowie die Genfer Firmen IXM und Gunvor.
Die Initianten fordern zudem, die nachgelagerte Wertschöpfungskette der multinationalen Konzerne einzubeziehen, also die Aktivitäten ihrer Geschäftspartner im Zusammenhang mit Vertrieb, Transport und Lagerung. Sie nannten als Beispiele den Einsatz giftiger Pestizide durch Syngenta oder die Schiffsabwrackung durch MSC.
Schliesslich bedauert die Koalition eine aus ihrer Sicht unzureichende Aufsicht. Ein Recht auf Information und ein Beschwerderecht für die Betroffenen müssten gesetzlich verankert werden.
Die Konzernverantwortungsinitiative ist bereits die zweite ihrer Art. Eine erste Konzernverantwortungsinitiative war 2020 an der Urne knapp gescheitert. Die für die neue Initiative verantwortliche Koalition kritisierte die daraufhin umgesetzten Gesetzesbestimmungen aus dem 2022 in Kraft getretenen Gegenentwurf mehrfach als ungenügend.
Im April des laufenden Jahres lehnte der Bundesrat auch die zweite Initiative ab, brachte jedoch einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Spezialgesetzes über die nachhaltige Unternehmensführung ins Spiel. Der Gegenvorschlag soll den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt gewährleisten und gleichzeitig die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit erhalten sowie den Verwaltungsaufwand und die Kosten senken. Er steht bis zum 9. Juli zur Vernehmlassung.






