Kommissionen verlangen Volks- und Ständemehr für «Bilaterale III»

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Bern,

Volk und Stände sollen Ja sagen zu den «Bilateralen III». Das neu ausgehandelte EU-Vertragspaket soll mit einem Übergangsartikel in der Verfassung verknüpft werden. Die Nationalratskommission unterstützt dieses Vorgehen der Ständeratskommission.

Volk und Stände sollen an der Urne Ja sagen zu den «Bilateralen III». Das wollen die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat. (Themenbild)
Volk und Stände sollen an der Urne Ja sagen zu den «Bilateralen III». Das wollen die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat. (Themenbild) - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beantragt mit einer parlamentarischen Initiative, die Genehmigung des Vertragspakets in einer Übergangsbestimmung in der Verfassung vorzusehen. Die Schwesterkommission des Nationalrates (SPK-N) schloss sich mit 15 zu 10 Stimmen diesem Vorgehen an.

Es sei sicherzustellen, dass die zur Umsetzung der Abkommen nötigen Erlasse und Gesetzesänderungen nur in Kraft treten, wenn die Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen worden ist, heisst es im Initiativtext unter anderem.

Diese Klarstellung in der Verfassung erlaube eine Abstimmung von Volk und Ständen, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag zum Kommissionsentscheid. Die grosse Bedeutung des Vertragspakets rechtfertige das. Die Verträge hätten verfassungsrechtlichen Charakter.

Allerdings findet eine Mehrheit der SPK-N, dass ein obligatorisches Referendum sui generis zu den EU-Verträgen der einfachere Weg wäre, damit Volk und Stände darüber abstimmen könnten. Mit 16 zu 9 Stimmen verlangt sie deshalb, dass die Ständeratskommission diese Alternative zur Verfassungsänderung vertieft prüft.

Eine Minderheit der SPK-N lehnt die Initiative der SPK-S ab. Mit einer Verfassungsänderung könnten die Abkommen und die Umsetzungsgesetzgebung nicht in einem Paket zur Abstimmung gebracht werden, heisst es dazu. Innerstaatliche Kompromisse, etwa zum Lohnschutz und damit die Bilateralen III, würden so gefährdet.

Der Minderheit stellt sich auch die Frage, weshalb die selben Personen ein Referendum sui generis als verfassungsmässig bezeichnen und gleichzeitig eine Verfassungsänderung forderten.

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