Kommission will Wasserzinsen nicht senken
Wasserzinsen fallen für die exklusive Nutzung von öffentlichen Gewässern um elektrischer Energie zu erzeugen an. Diese Zinsen sollen nicht gesenkt werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kommission des Bundesrates will die Wasserzinsen nicht senken.
- Die Abgaben sollen weiterhin als regionalpolitische Unterstützung dienen.
Der Wasserzins, den Kraftwerke für die Nutzung des Wassers bezahlen, soll nicht gesenkt werden. Das schlägt der Bundesrat vor. Die Energiekommission des Ständerats (Urek) ist einverstanden.
Mit 10 zu 2 Stimmen entschied sie, das Wasserzinsmaximum für die nächsten fünf Jahre bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu belassen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Eine Senkung auf 80 Franken war in der Vernehmlassung durchgefallen.
Wasserzins als regionale Unterstützung
Nach Ansicht der Kommission würde ein tieferer Wasserzins zwar die Wasserkraftwerks-Betreiber entlasten. Sie versteht angemessen hohe Wasserzinse aber auch als regionalpolitische Unterstützung von strukturschwachen Randregionen, wie es in der Mitteilung heisst.
Das Wasserzinsmaximum soll bis 2024 gelten. Die Kommission hat den Bundesrat beauftragt, für die Zeit danach eine Regelung auszuarbeiten. Diese soll neu einen fixen und einen variablen Teil enthalten. Das Wasserzinsmaximum soll aber bei 110 Franken belassen werden, falls die Vorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes mit einem marktnahen Strommarkt-Modell nicht termingerecht in Kraft tritt. Dieser Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen.
Exklusivnutzung von öffentlichen Gewässern
Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer exklusiv zur Erzeugung von elektrischer Energie zu nutzen. Mit den heutigen Ansätzen nehmen Standortkantone und -gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken ein.
In der Vorlage schlägt der Bundesrat auch Erleichterungen beim Ausbau der Wasserkraft vor: Neue Wasserkraftwerke, die mit einem Investitionsbeitrag gefördert werden, sollen für zehn Jahre vom Wasserzins befreit werden. Von einer entsprechenden Regel würden auch erweiterte oder erneuerte Anlagen profitieren. Die Kommission stimmte diesen Vorschlägen zu. Die Vorlage hiess sie ohne Gegenstimmen gut.







