Die zuständige Nationalratskommission will nichts mehr von einer Gebühr für Bagatellfälle im Spitalnotfall wissen. Sie lehnt die Umsetzung einer vom Parlament angenommenen parlamentarischen Initiative knapp ab.
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Sitzung im Nationalrat. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entscheid für eine Abschreibung des Geschäfts fiel in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
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Als nächstes entscheidet der Nationalrat. Dieser hatte der Initiative Ende 2019 mit 108 zu 85 Stimmen Folge gegeben.

Im Raum stand damals eine Gebühr von 50 Franken. Der Ständerat erteilte der SGK-N später den Auftrag für eine Gesetzesvorlage. Nach Anhörungen von Vertretungen der Spitäler, der Ärztinnen und Ärzte, der Krankenversicherer sowie der Patientinnen und Konsumenten sei die Mehrheit der Kommission nun jedoch zum Schluss gekommen, dass eine solche Gebühr weniger nützen würde als erwartet, hiess es. Vielmehr könnte die Gebühr zu beträchtlichem Aufwand und Unsicherheiten führen.

Begehren nach einer Notfallgebühr kamen auch schon in Kantonen auf. Im Kanton Zürich zum Beispiel beauftragte das Kantonsparlament im Herbst 2019 die Regierung, eine Gesetzesgrundlage für eine Notfallgebühr für Bagatellfälle zu schaffen. Die Regierung gab zu bedenken, dass eine solche Gebühr Bundesrecht widerspreche.

Gebühren für Arzt- und Spitalbesuche wurden auch schon vor mehr als zehn Jahren intensiv diskutiert. Der Bundesrat prüfte 2009 eine Praxisgebühr von 30 Franken, um die Gesundheitskosten zu senken. Sie hätte bei ambulanten Behandlungen aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Die Gebühr wurde heftig kritisiert und deshalb nicht eingeführt.

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