Kommission will goldene Fallschirme für Bundeskader nicht verbieten

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Eine Initiative bezüglich Abgangsentschädigungen für den Kader der Bundesverwaltung wurde von einer Ständeratskommission abgelehnt.

    Ständeräte
    Ständeräte während der Frühjahrssession. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Initiative will Abgangsentschädigungen für den Bundesverwaltungskader verbieten.
    • Dies lehnt eine Ständeratskommission jedoch ab.
    • Sie sehen in der ausgearbeiteten Initiative keinen Mehrwert.

    Eine Ständeratskommission will für höchste Kader in der Bundesverwaltung und von Bundesbetrieben Abgangsentschädigungen nicht verbieten. Sie lehnt eine Initiative aus dem Nationalrat für ein Verbot von «goldenen Fallschirmen» ab.

    Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) sieht in der von der Schwesterkommission des Nationalrats ausgearbeiteten Initiative keinen Mehrwert. Das teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Abgangsentschädigungen gebe es nur in Ausnahmefällen. Die Kommission lehnte den Vorstoss mit 9 zu 2 Stimmen ab.

    Die SPK des Nationalrats hingegen hält Abgangsentschädigungen an Angehörige des obersten Kaders der Bundesverwaltung nicht für angebracht. Mit 16 zu 4 Stimmen und bei 5 Enthaltungen hatte sie deshalb die parlamentarische Initiative beschlossen.

    bundeshaus
    bundeshaus - Keystone

    Nach dem Nein der Ständeratskommission geht die Initiative zurück an die SPK-N. Bleibt diese beim Ja, hat danach der Nationalrat das Wort. Die Mehrheit der SPK-N findet, dass aufgrund der sicheren Arbeitsverhältnisse und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund Abgangsentschädigungen beim gut besoldeten obersten Kader nicht gerechtfertigt seien.

    Die Initiative verlangt, das Bundespersonalrecht so anpassen, dass keine Abgangsentschädigungen für Kaderleute der Bundesverwaltung und der Anstalten des Bundes mehr möglich sind. Ausnahmen sollen in begründeten Fällen zulässig sein.

    Bei Bundesangestellten mittlerer und tieferer Stufe sollen Abgangsentschädigungen – beispielsweise bei der Entlassung aufgrund von Umstrukturierungen – weiterhin zulässig sein.

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