Die ständerätliche Umweltkommission will die Strahlung im Alltag messen lassen. Nun ist der Bundesrat gefordert.
Ein Schild am Cern warnt vor radioaktiver Strahlung.
Ein unabhängiger Bericht zu radioaktiver Strahlung wird gefordert. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Urek verlangt einen bundesrätlichen Bericht über radioaktive Strahlung.
  • Darin soll auch auf die Gefahren einer Ausserbetriebnahme von AKWs eingegangen werden.

Die Umweltkommission des Ständerats (Urek) verlangt vom Bundesrat einen Bericht über radioaktive Strahlung im Alltag und Strahlenschutz. Unabhängige Experten sollen die Auswirkungen der vorgesehen Änderungen in der Kernenergieverordnung auf die Bevölkerung umfassend klären.

Mit der Revision der Kernenergieverordnung will der Bundesrat die Störfallanalyse und die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken sowie die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen klarer regeln.

Die Urek führte dazu Anhörungen mit verschiedenen Experten durch, wie die Parlamentsdienste heute Mittwoch mitteilten. Dabei kam die Kommission zum Schluss, dass nur eine «umfassendere Betrachtungsweise dem Sachverhalt gerecht werden könne». Sie beschloss deshalb einstimmig, ein Kommissionspostulat mit der Forderung nach einem Bericht einzureichen.

Grenzwerte für Ausserbetriebnahme

Strahlenschutz- und Medizinexperten sollen darin die Verhältnisse aufzeigen zwischen den neu vorgeschlagenen Grenzwerten für die Ausserbetriebnahme von Kernanlagen und dem Strahlenschutz. Weiter sollen die Vorschriften und Strahlenschutzkonzepte der Schweiz mit internationalen Empfehlungen und Standards verglichen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich einbezogen werden.

Ausserdem soll die Verhältnismässigkeit dargestellt werden zwischen dem Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung und dem gesellschaftlichen Nutzen der Anwendung von Technologien, bei denen Radioaktivität auftritt.

Das Postulat «Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken» empfiehlt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung. Dieses verlange eine zu eingeschränkte Betrachtung der Dosisgrenzwerte für den Nachweis von Auslegungsstörfällen von Kernanlagen.

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