Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats sieht keine rechtliche Unsicherheit beim Fixpreis für die F-35-Kampfjets.
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F-35 - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats informierte sich über die F-35-Jets.
  • Die Finanzkontrolle hatte im Juli die fehlende Sicherheit beim Fixpreis kritisiert.
  • Die Nationalratskommission sieht das anders.

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (Sik-N) hat sich an ihrer Sitzung über offene Fragen beim Kauf der 36 neuen F-35-Kampfjets informieren lassen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hatte bemängelt, dass es bei der Beschaffung «keine rechtliche Sicherheit für einen Festpreis» gebe. Die Kommission sieht dies anders.

Nachdem die Kommission Einblick in mehrere Dokumente erhalten habe, sehe eine klare Mehrheit der Kommission die rechtliche Unsicherheit beim Fixpreis als geklärt, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Die Finanzkontrolle hatte Anfang Juli in einem Bericht die fehlende rechtliche Sicherheit für die Bezeichnung des Festpreises – im Sinne einer «Pauschale nach schweizerischer Rechtsprechung» – kritisiert. Das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) hatte die Kritik zurückgewiesen. Die USA und die Schweiz hätten sich schriftlich darauf geeinigt, dass die US-Regierung die F-35 beim Hersteller über einen Festpreisvertrag kaufe und diese der Schweiz zum selben Festpreis weiterverkaufe. Dieser Preis berücksichtige auch die US-amerikanische Inflation.

Keine rechtliche Unsicherheit bei Vertrag

Die Sik-N kam nun zum Schluss, dass es keine rechtliche Unsicherheit gebe. Sie habe unter anderem Kenntnis nehmen können von der Erklärung, die Armasuisse und die Behörden des US-Verteidigungsministeriums im Dezember unterzeichnet hatten. Dieses Dokument bestätige die Vereinbarung über den Kauf der 36 F-35-A durch die Schweiz «in Form eines Festpreisvertrages, der auch die US-Teuerung enthält», heisst es in der Mitteilung.

Ausserdem habe sie anlässlich ihrer Diskussion mit dem Verteidigungsdepartement Einblick in jenen Teil des Beschaffungsvertrages erhalten, der die Festpreisthematik betreffe, schreiben die Parlamentsdienste.

Eine Abstimmung über den Kauf der 36 neuen F-35-Kampfjets fällte die Kommission noch nicht. Sie will an ihrer Sitzung vom 12. September 2022 den noch ausstehenden Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum Evaluationsverfahren behandeln und dann die Gesamtabstimmung durchführen. Damit kann dann der Bundesbeschluss zur Beschaffung der F-35A in der Herbstsession beraten werden.

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