Kommission gegen neue Massnahmen nach Unterschriftenbschiss
Die von der Bundeskanzlei getroffenen Massnahmen gegen gefälschte Unterschriften genügen. Dieser Meinung ist die zuständige Ständeratskommission. Sie empfiehlt, parlamentarische Vorstösse mit verschiedenen Forderungen abzulehnen.

Die parlamentarische Oberaufsicht hatte im Frühjahr den Umgang der Bundeskanzlei mit mutmasslich gefälschten Unterschriften für Initiativen und Referenden kritisiert. Sie sprach von mangelhafter politischer Sensibilität, bezeichnete aber die getroffenen Massnahmen gegen Betrügereien als positiv.
Nun hat sich die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) mit dem Thema beschäftigt. Sie begrüsse die Massnahmen der Bundeskanzlei und sehe keine Notwendigkeit für weitere Schritte, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Deshalb beantragt die SPK-S ihrem Rat, drei Motionen abzulehnen. Diese verlangen mehr Transparenz oder eine Beschränkung von bezahlten Unterschriftensammlungen.
2024 hatten Medien erstmals breit über mutmasslich gefälschte Unterschriften für eidgenössische Initiativen und Referenden berichtet. Die Bundeskanzlei erstattete mehrmals Strafanzeige.
Ende März 2026 verabschiedete die Bundeskanzlei einen freiwilligen Verhaltenskodex. Wer beitritt, erklärt damit, dass er oder sie Standards und gute Praktiken im Bereich der Unterschriftensammlungen einhält. Damit soll zum Beispiel bei kommerziell gesammelten Unterschriftenlisten eine Rückverfolgbarkeit garantiert werden. Inzwischen haben 23 Organisationen den Kodex unterzeichnet.
Schon 2024, als die Zahl der Verdachtsfälle anstieg, hatte der Bund die Kontrolle der Unterschriftenlisten durch ein Vieraugenprinzip und sensibilisierte Komitees und Behörden verschärft. Insgesamt erachtet die SPK-S diese Massnahmen als ausreichend, wie sie schrieb.






