Die in Deutschland aufgeflogene Spionageaffäre soll in der Schweiz nicht von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) untersucht werden. Dies hat das Büro des Nationalrats beschlossen, wie es am Freitagabend mitteilte.
Zur Rolle des Nachrichtendienstes in der Spionage-Affäre soll es keine PUK geben.
Zur Rolle des Nachrichtendienstes in der Spionage-Affäre soll es keine PUK geben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Büro des Nationalrats will keine PUK zur Spionage-Affäre.
  • Die notwendigen Untersuchungen seien bereits durch die Geschäftsprüfungsdelegation eingeleitet worden.
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Das Büro beantragt dem Rat mit neun zu drei Stimmen bei einer Enthaltung, einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion keine Folge zu geben. Begründet wird der Entscheid damit, dass die notwendigen Untersuchungen bereits durch die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) eingeleitet worden seien. Eine PUK würde keine neuen Erkenntnisse liefern.

Die ersten Resultate der Untersuchung der GPDel sollen laut Aussagen von deren Präsidenten, Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ), im ersten Quartal 2018 vorliegen. Die Grüne Fraktion wollte mit der PUK das rechtmässige Handeln des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sowie die Rolle der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft (BA) untersuchen lassen. Sie stellte auch Fragen zu den Aktivitäten des Bundesrates und des Parlaments als Aufsichtsinstanzen über den Nachrichtendienst.

Urteil fiel am Donnerstag

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat den der Spionage beschuldigten Schweizer am vergangenen Donnerstag wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Ausserdem musste er 40'000 Euro bezahlen. Auf einen Rekurs verzichtet die Verteidigung.

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