Die Kantone werden Ende März eine Stellungsnahme zum Rahmenabkommen mit der EU veröffentlichen. Prognosen können sie auch nicht abgeben.
Benedikt Würth mit Ueli Maurer an einer Pressekionferenz.
Benedikt Würth, links im Bild, erklärte heute Freitag, dass die Konferenz der Kantonsregierungen eine erste Einschätzung des Rahmenabkommens vorgenommen hat. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantone haben noch keine Stellungsnahme zum Rahmenabkommen mit der EU veröffentlicht.
  • Ihnen ist aber wichtig, dass die Verhältnisse zur Europäischen Union stabil bleiben.

Die Kantone wollen stabile Verhältnisse gegenüber der EU. Sie haben aber noch diverse Vorbehalte gegenüber dem vorliegenden Verhandlungsresultat zum Rahmenabkommen. Ende März 2019 soll ein formeller Stellungsbezug der Kantone vorliegen.

Die Konferenz der Kantonsregierungen habe am Freitagmorgen eine erste Einschätzung des Verhandlungsergebnisses vorgenommen, erklärte deren Präsident, der St. Galler Regierungsrat Benedikt Würth (CVP), vor den Medien in Bern. Seit einer Woche liege der französische Text vor, es sei daher nicht möglich, bereits eine definitive Position zu beziehen.

Bedenkfrist bis Ende März

Jetzt hätten die Kantone bis zum 29. März Zeit, sich materiell mit dem Dossier zu befassen. Stimmten 18 Kantone dem vorliegenden Vertragswerk zu, dann werde die Konferenz eine offizielle Position beziehen.

Würth wollte auf Nachfrage keine Prognose abgeben, wie sich die Kantone entscheiden werden. Auch mögliche negative Folgen einer Ablehnung seien am Freitag kein Thema gewesen. Er hoffe, dass es bei einem Scheitern nicht zu einer «Eskalationsspirale» kommen werde. Das wäre nicht im Interesse der Schweiz und müsse verhindert werden, erklärte er.

Würth betonte, dass die Kantone selbstverständlich stabile politische und regulatorische Rahmenbedingungen mit der EU als elementar erachteten. Die Kantone hätte aber Vorbehalte gegenüber dem vorliegenden Vertragswerk und müssten abwägen, ob sie damit leben könnten oder nicht.

Rote Linien

Vorbehalte gibt es bei der Unionsbürgerrichtlinie. Hier habe der Bundesrat Ende 2013 in Übereinstimmung mit den Kantonen rote Linien gezogen. Die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie wird im Entwurf nicht explizit ausgeschlossen.

Laut Würth hätte die Schweiz bei einer vollständigen Übernahme ein Problem. Die Ausschaffung krimineller Ausländer sei in der EU im Vergleich zur Schweiz tendenziell erschwert. Unterschiedliche Praxen gebe es auch bei der Sozialhilfe an Ausländer.

«Ziemlich sensibel» reagierten die Kantone, wenn es um die Modernisierung des Freihandelsabkommens und die Auslegung von Artikel 23 über Beihilfen gehe, sagte Würth. Die Thematik habe Auswirkungen auf verschiedene Branchen und berge innenpolitische Sprengkraft.

Das Freihandelsabkommen von 1972 fällt nicht unter das institutionelle Abkommen. Beide Parteien zeigten sich aber bereit, Verhandlungen über die Modernisierung aufzunehmen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RahmenabkommenBundesrat