Die Millionenkampagne der Versicherungslobby und die Falschinformationen des Bundes hätten laut den Gegnern von den gravierenden Mängeln des Gesetzes abgelenkt.
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Kundgebung gegen die Sozialdetektive 2018. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gegner der Sozialdetektive kritisieren die Millionenkampagne der Versicherungslobby.
  • Das Schweizer Stimmvolk ist gemäss der Trendrechnung dem Bundesrat und Parlament gefolgt.

Die Sozialversicherungen bekommen grünes Licht, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive überwachen zu lassen. Das Schweizer Stimmvolk ist gemäss der Trendrechnung von gfs.bern deutlich dem Bundesrat und dem Parlament gefolgt.

Das Referendumskomitee gegen Sozialdetektive sieht den Hauptgrund für die sich abzeichnende Niederlage in der Millionenkampagne der Sozialversicherer.

Trotz der 67 Prozent Ja-Stimmen für die Sozialdetektive zeigte sich Co-Kampagnenleiter Dimitri Rougy in einer ersten Stellungnahme gegenüber Fernsehen SRF nicht enttäuscht über das Resultat. Es sei von vornherein klar gewesen, dass der Abstimmungskampf sehr hart werden würde.

Millionenkampagne

Aber die Millionenkampagne der Versicherungslobby und die Falschinformationen des Bundes hätten von den gravierenden Mängeln des Gesetzes abgelenkt.

Dass Missbrauch bei den Sozialversicherungen bekämpft werden soll, darüber waren sich alle einig. Umstritten war vor dem Abstimmungssonntag, mit welchen Mitteln das geschehen soll – und was das Gesetz genau erlaubt.

Der Bundesrat hat bereits offengelegt, wie er das Gesetz umsetzen will. Unter anderem ist vorgesehen, dass Detektive für Observationen eine Bewilligung benötigen. Die Details müssen noch geregelt werden.

Wieder erlaubt

Das vom Stimmvolk genehmigte Gesetz schafft in der Praxis nichts Neues. Die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherung (Suva) hatten schon früher Versicherte observiert. 2016 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage dafür nicht genüge. Die Observationen mussten eingestellt werden.

Nun werden sie wieder möglich. Die vom Parlament innert kurzer Zeit verabschiedete Vorlage gilt nicht nur für die IV und die Suva, sondern auch für die Arbeitslosen- und die obligatorische Krankenversicherung.

Gerichte entscheiden

Eine Observation darf gemäss dem Gesetz angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Bezug von Leistungen vorliegen und der Sachverhalt nicht ohne grossen Aufwand mit anderen Mitteln geklärt werden kann.

Ob ein IV-Rentner oder eine Unfallversicherte observiert wird, kann die Versicherung eigenmächtig entscheiden. Für die Gegnerinnen und Gegner war schon das fragwürdig. In einem Rechtsstaat sollte ein Richter entscheiden, fanden sie. Durchführen sollte eine Observation die Polizei und nicht ein Privatdetektiv.

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