Die eidgenössische Finanzkontrolle übt Kritik am Schweizer Recyclingsystem: Die Verwendung der Millionen an Gebühren sei eine Blackbox.
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Gesammelter Elektroschrott bei einer auf solches Recycling spezialisierten Firma. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die eidgenössische Finanzkontrolle bemängelt fehlende Transparenz beim Abfallrecycling.
  • Oft wüssten Konsumenten nicht, ob Abfälle wiederverwertet oder nur verbrannt werden.
  • Vor allem bei Elektroschrott sei kaum nachvollziehbar, wie die Gebühren verwendet werden.
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In der Schweiz werden zwar viele wiederverwertbare Abfälle eingesammelt. Aber wie gut die Wiederverwertung funktioniert, ist in den Augen der Finanzkontrolle zu wenig klar. Sie hofft nun auf eine Vorlage, die das Parlament demnächst beraten will.

176 Millionen Franken vorgezogener Entsorgungs- und Recyclinggebühren – für Glas, Batterien und Elektrogeräte – wurden 2019 in der Schweiz bezahlt. Das schätzt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht.

Staatliche und private Wege

Für die Entsorgung von Glas und Batterien gibt es eine staatliche Lösung. Bei PET, Büchsen aus Aluminium und Weissblech, elektrischen und elektronischen Geräten und Lichtquellen fällt eine Recyclinggebühr an. Diese Gebühr wurde von der Privatwirtschaft freiwillig eingeführt und wird durch Abfall-Management-Organisationen eingezogen.

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Private Unternehmen wie die Müller Recycling AG in Frauenfeld sind mit der Entsorgung und Wiederverwertung von Abfällen betraut. (Symbolbild) - Keystone

Die bezahlenden Konsumenten wüssten aber nicht, ob ihre Abfälle «einfach nur eingesammelt, verbrannt oder tatsächlich wiederverwertet werden». So die Kritik vonseiten der EFK. Auch der Bund brauche diese Angaben, um zu wissen, ob die Lösungen der Privatwirtschaft funktionierten. Das zuständige Bundesamt für Umwelt (Bafu) habe nur begrenzten Zugang zu Daten und Informationen.

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Viele Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe - AFP/Archiv

Die EFK pocht auf zugängliche Information über die genaue Verwendung der Gebühren, zur Finanzlage der Abfall-Management-Organisationen und zu deren Reserven. Hier brauche es einen Minimalstandard. Ebenso bemängelt sie unvollständige und für den Bund nicht überprüfbare Angaben zu Recyclingquoten.

Wiederaufbereitung im Dunkeln

Im Dunkeln liegen laut EFK zudem finanzielle Angaben zur Wiederaufbereitung der Abfälle. Es sei unbekannt, wie viel die Wiederverwertung der verarbeiteten Abfälle koste und zu welchem Preis gewonnene Rohstoffe weiterverkauft würden. Diese Informationen wären laut EFK wichtig für die Festsetzung der Recyclinggebühr.

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Gerade bei elektrischen und elektronischen Abfällen fehlt den Finanzkontrolleuren die Transparenz. Das Bafu könne nicht beurteilen, ob die Wiederverwertung dem neusten technischen Stand entspreche und ob sie effizient wiederverwertet würden. Die zuständigen Abfall-Management-Organisationen legten die Prüfstandards fest und kontrollierten, ob sie eingehalten würden.

Verpasste Chance bei der Revision

Bei der Revision der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte sei die Chance für mehr Transparenz verpasst worden. Vorschläge des Bafu seien nicht in die Verordnung geschrieben worden.

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Elektronisch vorsortierte Kunststoffe werden von Hand nachsortiert. (Symbolbild) - Keystone

Auch das Bafu wünscht gerne mehr Transparenz, wie es in der Stellungnahme zum Bericht schreibt. Aber bei freiwilligen Systemen für vorgezogene Recyclinggebühren sei sein Einfluss begrenzt. Es will nun aber eine Vollzugshilfe zum Stand der Technik bei der Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten erarbeiten.

Vorlage zur Kreislaufwirtschaft

Im Parlament hängig ist eine Vorlage zur Kreislaufwirtschaft. Mit der Anpassung des Umweltschutzgesetzes will die Umweltkommission des Nationalrates unter anderem Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen von Unternehmen stärken. Der Bund soll Anforderungen an die Lebensdauer von Produkten stellen können.

Dieses Projekt könnte laut der EFK dazu beitragen, die von ihr festgestellten Lücken zu schliessen. Geplant ist, dass die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession beraten wird.

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