Beim Kauf von Impfstoffen sind in zwei Fällen Verträge und Zahlungen wohl nicht durch Kredite gedeckt gewesen. Die Finanzkommission zeigt sich «bestürzt».
Sarah Wyss
Die Basler SP-Nationalrätin Sarah Wyss spricht an einer Medienkonferenz der Finanzkommission. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In zwei Fällen sind wohl Verträge und Zahlungen beim Impfstoff-Kauf nicht gedeckt gewesen.
  • Die Finanzkommission des Nationalrats zeigt sich alles andere als erfreut darüber.

Beim Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 sind in zwei Fällen Verträge und Zahlungen wohl nicht durch Kredite gedeckt gewesen. Zu diesem Schluss kommt der Bund.

Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) ist alles andere als erfreut darüber. Die Untersuchung war am Donnerstag angekündigt worden. Zuvor waren im Ständerat Fragen zu den Nachtragskrediten für Impfstoff aufgetaucht.

Das Departement des Innern (EDI) und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) prüften alle Kredite und Verträge. Die Überprüfung der Verträge ergab: Die Vertragsabschlüsse mit Impfstoffherstellern konnten sich in zwei Fällen nicht auf einen vom Parlament bewilligten Verpflichtungskredit abstützen. Ein bereits bekannter Fall bezieht sich auf das Jahr 2020.

Ein zweiter Fall bezieht sich auf Anfang Mai 2021. Als damals der Vertrag unterzeichnet wurde, hatte das Parlament den Verpflichtungskredit noch nicht gesprochen. Ein Kreditvorbehalt galt bis Ende Mai 2021.

Untersuchungsergebnisse im August zu erwarten

Doch das Parlament bewilligte die nötigen Mittel erst am 7. Juni 2021. Eine Administrativuntersuchung soll nun klären, ob auch anders hätte vorgegangen werden können. Deren Ergebnisse werden voraussichtlich im August vorliegen.

Die zuständige Nationalratskommission reagierte harsch auf die ersten Erkenntnisse der Untersuchungen. «Die Finanzkommission ist bestürzt und bedauert es massiv, dass es zu Versäumnissen gekommen ist.» Dies sagte Vizepräsidentin Sarah Wyss (SP/BS) am Mittwoch nach einer frühmorgendlichen Sitzung.

impfstoff
Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer - AFP/Archiv

Die Fehler führen dazu, dass das Parlament den vom Bundesrat beantragten Nachtragskredit für 2022 nicht mehr ohne Konsequenzen kürzen kann. Hier fehle in den Verträgen mit den Impfstoffherstellern ein Vorbehalt für den Fall, dass der Kredit in Höhe von 172 Millionen gestrichen oder gekürzt werden sollte.

«Hier liegt ein klares Versäumnis vor, indem das Parlament aussen vor gelassen wurde», sagte Wyss. Zwar sei dies wohl nicht mit Absicht geschehen. Trotzdem habe das Parlament dadurch weniger Handlungsspielraum.

Dem Parlament bleibt nun nichts anderes übrig, als die 172 Millionen Franken für die Impfstoffbeschaffungen zu bewilligen. Bei einer Kürzung unter die 172 Millionen Franken würde die Eidgenossenschaft vertragsbrüchig. Der Bundesrat müsste entscheiden, ob er die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen tragen oder dem Parlament eine Kreditüberschreitung beantragen will.

Weniger Geld für Impfstoff-Beschaffung

Die Finanzkommission des Nationalrats schlägt nun vor, den Nachtragskredit bei rund 234 Millionen Franken festzulegen. Darin sind die erwähnten 172 Millionen Franken enthalten. Die grosse Kammer wird das Geschäft am Mittwochnachmittag beraten.

Angesichts des Überangebotes hatte der Ständerat jüngst entschieden, für Impfstoffe gegen Covid-19 weniger Geld bereitzustellen als Bundesrat und Nationalrat. Er beschloss auch, den zusätzlichen Verpflichtungskredit fürs nächste Jahr von 780 Millionen Franken auf noch 300 Millionen Franken zu kürzen.

Impfstoff Coronavirus
Impfstoff gegen das Coronavirus. (Symbolbild). - Keystone

Diesen Kredit will die FK-N nun bei 672 Millionen Franken festlegen. Auch diese kleinere Kürzung würde dazu führen, dass die vertraglich bestellten Impfstoffliefermengen für das nächste Jahr angepasst werden müssten. Laut Wyss müssten in einem solchen Fall neue Verträge mit den Herstellern Moderna und Pfizer/Biontech ausgehandelt werden.

Das EDI schreibt: In einem solchen Fall könnten keine Garantien gegeben werden, ob in Neuverhandlungen die Intentionen des Parlaments eingehalten würden. Weitere Konsequenz der Ausübung des Parlamentsvorbehalts wäre: Eine bereits geleistete Reservationsgebühr im Umfang von 23 Millionen Franken würde verfallen.

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