Feuerwerksverbot: Kompromiss statt Verbot

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Bern,

Die Nationalratskommission lehnt das Feuerwerksverbot ab, unterstützt jedoch einen indirekten Gegenvorschlag zur Minimierung schädlicher Einflüsse.

feuerwerk Tierschutz
Die Nationalratskommission lehnt ein totales Feuerwerksverbot ab, plant aber einen indirekten Gegenvorschlag. (Symbolbild) - Pexels

Ein Verbot von lauten Feuerwerken, wie es eine nationale Volksinitiative fordert, geht der zuständigen Nationalratskommission zu weit. Sie will dem Volksbegehren aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, der auf Gesetzesebene schädliche Einflüsse minimieren soll.

Mit 14 zu elf Stimmen hat die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur «Feuerwerksinitiative» beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» ohne Gegenvorschlag ab und argumentiert, dass die Kantone und die Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügten, um Feuerwerke einzuschränken. Die WBK-N möchte aber das Sprengstoffgesetz und gegebenenfalls weitere Erlasse verschärfen, um den Initiantinnen und Initianten entgegenzukommen.

Konkrete Massnahmen im Fokus

Konkret soll bei der Anwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken darauf geachtet werden, dass Menschen und Tiere nicht übermässig gefährdet werden und dass sie mit der Umwelt verträglich sind. Der Bund soll deshalb die Bewilligung regeln zum Erwerb und zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken, die übermässigen Lärm erzeugen.

Die Bestimmungen betreffend Erwerbsschein und Ausweis sollen nach Ansicht der WBK-N dementsprechend angepasst werden. Nun muss zunächst die Schwesterkommission des Ständerats dem Gegenvorschlag zustimmen, bevor konkrete Arbeiten aufgenommen werden können.

Breite Unterstützung für Schutzmassnahmen

Gemäss einer GFS-Studie unterstützen aktuell knapp 70 Prozent das Anliegen, Bevölkerung, Tiere und Natur vor schädlichen Einflüssen von Feuerwerken zu schützen. Viele Städte und Gemeinden schränken heute die Verwendung von Feuerwerk zeitlich und/oder örtlich ein.

Die im November 2023 eingereichte Initiative verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung mit einem Artikel 74a. Demnach sollen der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Die kantonalen Behörden können auf Gesuch hin für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen bewilligen.

Ausnahme nur bei grossen Events

Lautes Feuerwerk wie zum Beispiel Böller und Knaller soll gemäss dem Initiativtext nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfen. Laute Feuerwerkskörper sollen von Privatpersonen zudem nicht mehr abgebrannt werden dürfen. Erlaubt bleiben sollen pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen.

Getragen wird die Initiative vom Verein «Feuerwerksinitiative», Partner sind der Schweizer Tierschutz STS, Vier Pfoten, die Stiftung für das Tier im Recht und die Fondation Franz Weber. Zahlreiche weitere Tierschutz- und Umweltorganisationen unterstützen die Initiative. Parteien sind nicht mit von der Partie.

Kommentare

User #2824 (nicht angemeldet)

Einschränkungen, Verschärfungen, Verbote, strikte Verbote die ganze Welt existiert nur noch aus dem es ist zu einem Diktat geworden und der gezüchtete hochsensible Mensch befürwortet das auch noch, so liessen sich damals ganze Völker vernichten. Früher hatte das niemanden gestört und heute ist es ein Desaster und muss in ein Spielzeug umfunktioniert werden. Diese Initiative kommt von den gleichen die einen Gegenvorschlag einreichen wollen, weil sie wissen wie man es verschärfen kann und mit entgegenkommen ist nichts sondern mit entmächtigen. Wo anders auf Erden fliegen die Bomben und zerstören grosse Landstriche ach und das ist gut für die Umwelt?? Der Mensch ohne Gott ist zu Tode verurteilt, nicht dass ich diese Knallerei absolut befürworte sondern ein Verbot übertrumpft das andere und eine Verschärfung übersteigt eine weitere. Das kann nicht Sinn der Sache sein und sollte mal in Lockerungen übergehen und zwar alle Verbote, Verschärfungen aber nicht im bereich Morden, das sollte mal viel schwerer geahndet werden aber nur wo es absolute Beweise gibt und nicht geahnt oder sonst wie missbraucht.

User #5990 (nicht angemeldet)

Wir hatten vom 27. Dezember bis 26. Januar JEDE NACHT Feuerwerk, bzw. Knallerei. Zum Teil auch um 3 Uhr Nachs, an Werktagen. ''dass die Kantone und die Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügten'' - ja aber wie man sieht nutzt das alles gar nichts. Nur ein Verbot vom Verkauf von Feuerwerk ist zielführend!

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