Epidemiengesetz: Auch Kritiker jetzt zufrieden

    Der Ständerat hat das vom Bundesrat nach der Corona-Pandemie erneuerte Epidemiengesetz mit 39 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Es geht nun in den Nationalrat. Die kleine Kammer passte mehrere Bestimmungen der Bundesratsvorlage an.

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    Ständerat Hannes Germann (SVP/SH) kritisierte die Vorschläge des Bundesrats im Epidemiengesetz, ist nun aber mit dem Kompromiss einverstanden. - Nau.ch/Matthias Bärlocher

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Ständerat hat das Epidemiengesetz «deutlich verbessert», sagt Kritiker Hannes Germann (SVP/SH).
    • Beim Impfobligatorium etwa habe man erreicht, dass eine Weigerung keine Strafe zur Folge habe.
    • Auch die Befürworterseite ist zufrieden: Es sei eine austarierte Vorlage.

    So soll nun gemäss Ständerat eine «besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» dann vorliegen, wenn die Gefahr der Ausbreitung eines bestimmten Krankheitserregers «deutlich erhöht» ist. Der Bundesrat hatte die Formulierung «erhöht» vorgeschlagen.

    Auch schrieb der Ständerat ins Gesetz: Massnahmen sollen «auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgerichtet sein». Beide Ergänzungen hatte die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) beantragt.

    Mit 41 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte der Rat einen Antrag von Primin Schwander (SVP/SZ) auf Nichteintreten ab. Fast ebenso klar scheiterte ein Rückweisungsantrag von ihm.

    Kritiker zufrieden: «Gesetz deutlich verbessert»

    In der Debatte kritisch äusserte sich auch Ständerat Hannes Germann (SVP/SH). In der Schlussabstimmung sagte er aber dennoch Ja zum revidierten Epidemiengesetz: «Wir haben das Gesetz doch deutlich verbessert», so Germann zu Nau.ch.

    So habe man die Individualrechte gegenüber dem heutigen Stand deutlich verbessert, oder zumindest nicht weiter geschwächt. «So kann man mit diesem Gesetz leben, auch wenn es noch deutlich mehr Bereinigung ertragen hätte.»

    Wichtige medizinische Güter wie etwa Impfstoffe soll der Bundesrat mit dem erneuerten Gesetz künftig selber herstellen lassen können.
    Wichtige medizinische Güter wie etwa Impfstoffe soll der Bundesrat mit dem erneuerten Gesetz künftig selber herstellen lassen können. - KEYSTONE/TI-PRESS/SAMUEL GOLAY

    Germann stört sich etwa daran, dass einzelne Kantone ein Contact Tracing oder Homeoffice vorschreiben können. Das gehe über das eigentlich Nötige hinaus, abgesehen davon, dass ein kantonaler Flickenteppich nichts bringe. «Das führt nur zu absurden Situationen.»

    Bei der Impfpflicht beziehungsweise dem Impfobligatorium hatte es schon im Vorfeld in den Kantonen heftige Diskussionen gegeben. Hier habe die Kommission gute Vorarbeit geleistet und Augenmass bewahrt, so Germann: «Dass man die Leute nicht auch noch bestrafen kann, wenn sie sich weigern oder aus irgendeinem Grund Angst haben vor der Impfung

    Auch Pro-Seite zufrieden mit Vorarbeit der Kommission

    Maya Graf (Grüne/BL) sagte, es handle sich um eine gute, austarierte Vorlage. Auch Damian Müller (FDP/LU) sagte, die Vorlage ziehe wichtige Lehren aus der Pandemie. Die Kommission habe in zentralen Punkten gute Präzisierungen vorgenommen. Esther Friedli (SVP/SG) sagte, sie stimme ohne Begeisterung zu, sei aber dank der Eingriffe der Kommission für Eintreten.

    Der Bundesrat hatte die Vorlage im Sommer 2025 präsentiert. Die Vorlage berücksichtige nicht nur Stellungnahmen, die in der Vernehmlassung eingingen, sondern auch Erkenntnisse mehrerer Evaluationen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

    Kommentare

    User #3930 (nicht angemeldet)

    wann wurde denn genau aufgearbeitet resp. Lehren aus der Pandemie gezogen?

    User #4731 (nicht angemeldet)

    Die Stammtischbrüder der SVP dürfen straffrei ansteckend bleiben. Das freut uns Subventionszahler.

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