Doppelbürger sollen Wehrpflicht weniger leicht umgehen können
Die Nationalratskommission will Doppelbürger daran hindern, die Schweizer Wehrpflicht über «Scheindienstleistungen» im zweiten Heimatland zu umgehen.

Doppelbürger sollen die Schweizer Wehrpflicht weniger einfach umgehen können. Die zuständige Nationalratskommission will, dass die Wehrpflicht nicht mehr mit «Scheindienstleistungen» im zweiten Heimatland erfüllt werden kann.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) schlägt vor, eine Motion von Ständerat Mauro Poggia (MCG/GE) so anzupassen, dass sie auf alle Wehrpflichtigen mit zwei Pässen angewendet werden kann. Sie entschied das mit 22 zu 3 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Poggia hatte in seinem vom Ständerat angenommenen Vorstoss Männer mit französischem Pass im Fokus. Er verlangt, dass es ihnen nicht mehr möglich sein dürfe, ihre Wehrpflicht mit der Teilnahme an der «Journée défense et citoyenneté» (Tag der Verteidigung und der Staatsbürgerschaft) in Frankreich zu erfüllen.
SIK-N fordert klare Regeln für Doppelbürger bei der Wehrpflicht
Die SIK-N fordert nun aber griffige Regeln für alle Doppelbürger. Sie will mit der abgeänderten Motion den Bundesrat beauftragen, die Gesetzgebung so anzupassen, dass eine militärische Dienstleistung im Ausland in einem vergleichbaren Ausmass wie in der Schweiz geleistet werden muss, damit sie anerkannt wird.
Das fordert auch ein Vorstoss im Nationalrat, den die grosse Kammer aber noch nicht behandelt hat. Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Er verweist dabei auf eine Vereinbarung mit dem Nachbarland zur gegenseitigen Anerkennung der Erfüllung der Militärdienstpflicht von Doppelbürgern.
Es sei nicht Sache der Schweiz, Art oder Umfang der militärischen Pflichten in einem anderen Land zu beurteilen oder zu kritisieren, schreibt der Bundesrat zudem. Die heutige Regelung garantiere Rechtssicherheit für Doppelbürger, und sie habe sich bewährt.
Über Poggias Motion hat nun der Nationalrat zu entscheiden. Heisst er den Änderungsantrag der SIK-N gut, hat auch der Ständerat nochmals zu entscheiden, bevor der Bundesrat den Auftrag umsetzen muss.






