Das Referendungskommittee nimmt Stellung zum Observationsartikel. Es erklärt welche Folgen sie vom geplanten Einsatz von Versicherungsdetektiven befürchten.
Observationsartikel: Das Referendungskomitee nimmt Stellung. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 25. November stimmt die Schweiz darüber ab, ob Versicherte überwacht werden dürfen.
  • Das Referendungskomitee hat bei der heutigen Medienkonferenz ihre Argumente dargelegt.

Nachdem Bundesrat Berset letzte Woche die gesamtbundesrätliche Unterstützung für das Observationsgesetz erklärt hat, nimmt jetzt das Referendumskomitee Stellung zur Abstimmung. Wenn das Gesetz am 25. November angenommen wird, dürfen Sozialversicherungen ihre Versicherten – bei entsprechendem Verdacht – überwachen. Das Komitee stört sich vor allem daran, dass die richterliche Genehmigung für solche Überwachungen im Gesetzesartikel fehlt.

Aktuelle Umfragen deuten auf eine Annahme des Gesetzes

Gemäss aktuellen Umfragen wird das Observationsgesetz vom Volk angenommen – 67 Prozent waren bei der letzten Umfrage dafür. Co-Kampagnenleiter «Versicherungsspione NEIN» Dimitri Rougy glaubt, dass sich sein Einsatz trotzdem gelohnt habe. «Ich glaube, mit den Abstimmungsempfehlungen für ein Nein von Blick, NZZ und dem liberalen Komitee haben wir jetzt den Durchbruch ins liberale Lager geschafft.»

Dimitri Rougy: «Bundespräsident Berset verbreitet Falschinformationen»

Bundesrat Berset ist zwar in der selben Partei wie Rougy, wirbt aber für das Gesetz. Für Dimitri Rougy ist diese Position unverständlich. Berset stütze sich auf Bundesgerichtsentscheide vor der neuen Gesetzgebung. Das gelte aber nicht, wenn man ein neues Gesetz mache. Rougy ergänzt: «Es ist für mich unverständlich, dass der Bundesrat und insbesondere der Bundespräsident solche Falschinformationen verbreitet.»

Alle unter Generalverdacht?

Auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) wehrt sich gegen das Gesetz. Warum eigentlich? Das Gesetz betreffe jede und jeden in der Schweiz, erklärt SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder. «Jeder, der in der Schweiz wohnt, hat eine Krankenkasse. Das Gesetz umfasst auch die Krankenkasse. Als Bewohner steht man unter Generalverdacht und ist direkt betroffen vom Gesetz.» Deshalb fordert auch sie vom Parlament das Gesetz zu überarbeiten.

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