Diese Änderungen treten ab 1. Juni in der Schweiz in Kraft
Ab. 1. Juni gibt es wieder einige Änderungen in der Schweiz. Ein Überblick.

Am 1. Juni wird unter anderem das analoge Militär-Dienstbüchlein abgeschafft, die Grösse der Armee wird neu definiert und der Bundesrat erhält die Kompetenz, bei Krisen vorübergehend wieder Grenzkontrollen einzuführen.
DIENSTBÜCHLEIN: Das Armee-Dienstbüchlein wird ab dem 1. Juni nicht mehr geführt und durch eine digitale Lösung ersetzt. Künftig werden die relevanten Informationen über den Dienstmanager beziehungsweise den Dienstmanager Zivilschutz bereitgestellt – die zentralen Plattformen zur Verwaltung des Militär- und Zivilschutzdienstes. Aus diesem Grund wird künftig auch die Erinnerung zur Erfüllung der Schiesspflicht digital erfolgen.
ASYLGESETZ: Am 1. Juni tritt einer Änderung des Asylgesetzes für den Bereich Sicherheit und Betrieb der Bundeszentren in Kraft. Damit erhalten das Staatssekretariat für Migration (SEM) und von ihm beauftragte Dritte erweiterte Befugnisse. Dazu gehören die Durchsuchung von Personen und Sachen, die Verhängung von Disziplinarmassnahmen wie Leistungskürzungen und die Möglichkeit, Personen bei unmittelbarer Gefahr für bis zu zwei Stunden vorübergehend festzuhalten.
SCHWEIZ-EU: Die Schweiz passt am 1. Juni ihr Recht an den weiterentwickelten Schengener Grenzkodex an. Der Bundesrat erhält damit die Kompetenz, bei Krisen wie einer Pandemie vorübergehend wieder Grenzkontrollen einzuführen oder Einreisebeschränkungen an Flughäfen zu erlassen. Zudem werden die Verfahren für Wegweisungen bei gemeinsamen Grenzkontrollen mit Nachbarstaaten vereinfacht und die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbenden im Wegweisungsverfahren gestärkt.
ARMEE-GRÖSSE: Die Schweizer Armee erhält mit einer neuen Verordnung mehr Flexibilität bei der Festlegung ihrer Grösse. Neu wird ab 1. Juni ein Sollbestand von mindestens 100'000 Militärdienstpflichtigen festgelegt, anstatt eine fixen Obergrenze. Damit soll sichergestellt werden, dass die Armee personell jederzeit voll einsatzfähig ist.
GESAMTARBEITSVERTRÄGE: Arbeitnehmende und -gebende, die einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, erhalten ab 1. Juni neu das Recht auf Einsicht in die Jahresrechnung der paritätischen Organe. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen soll die Transparenz über die Verwendung dieser Gelder erhöhen. Sie zieht aber keine direkte Änderung von Löhnen oder Arbeitsbedingungen nach sich.
ARMEE-AUSBILDUNG: Wer in der Schweizer Armee eine Ausbildung zum Lastwagenführer (Kategorien C/CE) absolviert, muss ab 1. Juni die Kosten teilweise zurückerstatten, wenn er oder sie den Militärdienst vorzeitig beendet. Die Rückerstattungspflicht wird fällig bei Erreichen der Altersgrenze, bei Ausschluss, Dienstuntauglichkeit oder dem Wechsel zum Zivildienst. Der zurück zu zahlende Betrag von bis zu 10'000 Franken reduziert sich aber mit jedem nach der Ausbildung geleisteten Diensttag.
ERDGASVERSORGUNG: Der Bundesrat verlängert am 1. Juni die Pflicht zur Haltung einer Gasreserve für die Jahre 2026 und 2027. Gasversorger müssen somit weiterhin sicherstellen, dass zwischen Anfang Oktober und Anfang Dezember eine Reserve von mindestens 15 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Landesverbrauchs verfügbar ist. Diese Massnahme soll die Versorgungssicherheit der Schweiz bei einer schweren Mangellage gewährleisten.
GESUNDHEIT: Auf Verordnungsebene wird am 1. Juni die Meldepflicht für Pharmaunternehmen bezüglich lebenswichtiger Medikamente verschärft. Zulassungsinhabende müssen neu wöchentlich ihre Lagerbestände an eine zentrale Meldestelle übermitteln. Zudem müssen sie Lieferunterbrüche, die voraussichtlich länger als 14 Tage dauern, umgehend melden und detaillierte Angaben zu Ursache und Dauer machen. Die Massnahme soll die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen Medikamenten verbessern.
RAUCHVERBOT: Im deutschen Europa-Park gilt ab 1. Juni ein striktes Rauchverbot ausserhalb ausgewiesener Zonen. Bereits zum Saisonstart am 28. März 2026 wurden acht Raucherbereiche eingerichtet, um Gäste auf die neuen Regeln vorzubereiten. Baden-Württemberg führt ein neues Nichtrauchergesetz ein – und trifft damit auch den bei Schweizerinnen und Schweizern beliebten Vergnügungspark. Das deutsche Bundesland weitet das Rauchverbot auch auf den Aussenbereich von Freizeitparks sowie Zoos und Freibäder aus.






