Nationalratskommission und Bundesrat verlangen im Fall von Spionagetätigkeit konsequentere Landesverweise für Diplomaten: Ausgerechnet Bürgerliche sind dagegen.
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Die Satellitenstation Brentjong über Leuk im Kanton Wallis. Der Bundesrat will ausländische Spione aus diplomatischen Korps konsequenter des Landes verweisen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Nationalratskommission verlangt konsequentere Landesverweise für Diplomaten-Spione.
  • Der Bundesrat ist einverstanden und empfiehlt dem Parlament die Annahme des Geschäfts.
  • Ausgerechnet bürgerliche Politiker sind dagegen: Die bisherige Praxis habe sich bewährt.
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Die Bedrohung durch ausländische Spionagetätigkeit ist hierzulande hoch, wie der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in seinem Lagebericht festhält: Demnach habe diese seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine gar noch einen deutlichen Zuwachs erlebt.

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Sonja Margelist, stellvertretende Chefin Kommunikation des Nachrichtendienstes des Bundes an der Medienkonferenz zum Lagebericht «Sicherheit Schweiz 2023». (Archivbild) des NDB - keystone

Obwohl diese Spionagetätigkeiten gemäss geltendem Recht verboten sind, stellen sie die Strafverfolgungsbehörden regelmässig vor Schwierigkeiten: Denn nicht selten gehen solche Straftaten von Personen aus, die einem diplomatischen Korps angehören. Diese können sich auf die diplomatische Immunität gemäss Wiener Übereinkommen berufen – sowohl für amtliche, als auch für private Handlungen.

Entsprechend bleibt zur Unterbindung verbotener Spionagetätigkeit oft nur die Ausweisung der jeweiligen Personen übrig: Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) verlangt vom Bundesrat, diese Ausweisungen künftig konsequenter durchzuführen. Nicht nur, wenn die Landessicherheit auf dem Spiel stehe, sondern auch, wenn die Rolle der Schweiz als Gaststaat gefährdet sei.

Gefährdung in zweierlei Hinsicht

Die APK-N ist überzeugt, dass verbotener Nachrichtendienst von russischen und anderen Spionen aus zwei Perspektiven als Gefahr zu verstehen sei.

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Die russische Botschaft in Bern. Oft gehören ausländische Spione einem diplomatischen Korps an und können rechtlich nicht belangt werden. (Symbolbild) - keystone

Einerseits gefährde die Spionagetätigkeit potenziell schützenswerte Informationen und Geheimnisse der Eidgenossenschaft oder der hier ansässigen Menschen und Unternehmen. Andererseits gefährde derselbe auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewisser Gemeinschaften und beschädige das Ansehen der Schweiz als sicherer Gaststaat.

Der Bundesrat ist mit der APK-N einverstanden: Ende November verfasste die Landesregierung eine Stellungnahme an das Parlament, welche die Motion zur Annahme vorschlägt.

Bürgerliche gegen verschärftes Ausschaffungsregime?

Doch längst nicht alle Parlamentarier sind gleicher Ansicht: Eine Minderheit der APK-N – bestehend aus bürgerlichen Politikerinnen und Politikern – stellte sich gegen den Vorschlag.

Auf Anfrage von Nau.ch erklärt SVP-Nationalrat Roland Büchel, weshalb die Minderheit den Vorstoss bekämpft hatte: Der St. Galler ist überzeugt, dass der Bundesrat allfällige Ausweisungen oder Verurteilungen auch künftig zurückhaltend handhaben sollte.

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SVP-Nationalrat Roland Büchel ist sicher, die bisherige Praxis habe sich bewährt: Landesverweise für Diplomaten sollten nur in Fällen der bedrohten Landessicherheit erfolgen. (Archivbild) - keystone

«Sofern die innere Sicherheit der Schweiz nicht bedroht ist, sollte der Bundesrat an der bisherigen Praxis festhalten.» Der Unternehmer ist überzeugt, dass sich dieselbe bis heute bewährt habe: «Sie funktioniert – damit konnten wir verhindern, dass unsere Diplomaten als ‹Gegenmassnahme› beispielsweise aus Moskau verbannt werden.»

Solche Landesverweise wären für Schweizer Bürger verheerend. Überdies würden sie den wirtschaftlichen Interessen der Schweiz schaden, wie Büchel weiter ausführt.

Bundesrat wenigstens teilweise einverstanden?

Wenigstens teilweise stimmt der Bundesrat auch mit der Minderheit überein: In ihrer Stellungnahme hält die Landesregierung nämlich fest, dass die Änderung auf der bisherigen Praxis aufbauen sollte.

Sollten ausländische Spione konsequent des Landes verwiesen werden, auch wenn damit die Guten Dienste der Schweiz bedroht werden?

Demnach sollte in jedem Fall eine Einzelfallprüfung und ein Einzelfallentscheid erfolgen: Damit solle den besonderen Umständen und den Interessen der Schweiz gebührend Rechnung getragen werden.

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