Bern und der Jura werden sich beim Kantonswechsel von Moutier BE übers Geld nicht einig. Jetzt schaltet sich Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ein.
Elisabeth Baume-Schneider
Elisabeth Baume-Schneider erscheint in Bern. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Kantonswechsel von Moutier BE erzielen Bern und der Jura keine Einigung.
  • Daher will die jurassische Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vermitteln.
  • Doch die Zeit ist knapp.
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Die jurassische Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider will zwischen den Kantonen Bern und Jura vermitteln, da man sich beim Kantonswechsel von Moutier BE nicht übers Geld einigen kann. Viel Zeit für die Klärung bleibt nicht.

Soll der Kantonswechsel Moutiers wie vom Jura gewünscht per Anfang 2026 über die Bühne gehen, müssen die beiden Kantone in den nächsten Wochen übereinkommen.

Konkret geht es um die Höhe des Finanzausgleichs im Zusammenhang mit dem Transfer von Moutier. Ohne Einigung kann das interkantonale Konkordat, das die Modalitäten des Kantonswechsels regelt, nicht unterzeichnet werden.

Bund will Vermittlerrolle ein

Justizministerin Baume-Schneider hat nun den beiden Kantonen schriftlich mitgeteilt, dass sie sich gerne als Vermittlerin zur Verfügung stellt, wie Jean-Christophe Geiser vom Bundesamt für Justiz (BJ) am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Er bestätigte damit eine Meldung der Zeitung «Quotidien jurassien».

Moutier
Jean-Christophe Geiser, Verantwortlicher für das Juradossier im Bundesamt für Justiz, links, und Christian Vaquin, Gemeindeschreiber von Moutier, rechts, sprechen während einer Medienkonferenz zu Besonderen Massnahmen für die Abstimmungswiederholung in Moutier. (Archiv) - keystone

Das Schreiben wurde demnach vergangene Woche nach Bern und Delsberg gesandt. «Meines Wissens haben wir noch keine Antwort von den beiden Regierungen erhalten», sagte Geiser. Der Bund wolle eine Vermittlerrolle einnehmen, falls es bei den Verhandlungen zwischen den beiden Kantonen zu Schwierigkeiten komme.

Sobald die finanziellen Fragen geklärt sind, soll das Konkordat von den beiden Regierungen für rechtsgültig erklärt werden. Nach einer Vernehmlassung soll das Dokument schliesslich unterzeichnet werden. In Kraft tritt es erst, wenn es von beiden Kantonsparlamenten, der Stimmbevölkerung und von National- und Ständerat genehmigt worden ist.

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