Für viele stellen E-Vignetten einen Einschnitt im Datenschutz dar. Um sie dennoch durchzusetzen, führt sie der Bundesrat auf freiwilliger Basis ein.
Vignetten an einer Windschutzscheibe.
Die E-Vignetten stehen zum Download bereit. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Nutzung von E-Vignetten muss man sein Kontrollschild registrieren.
  • Um dem Widerstand entgegen zu wirken, setzt der Bundesrat auf eine freiwillige Basis.

Der Widerstand gegen die E-Vignette ist zu stark. Der Bundesrat hat daher beschlossen, diese nur auf freiwilliger Basis einzuführen. Die Nationalstrassenabgabe soll wie bisher mit einer Klebeetikette und neu auch elektronisch erhoben werden.

In der Vernehmlassung wurde der Aufbau eines Systems zur Nummernschilderkennung mit Kameras, das zur Kontrolle der E-Vignette nötig gewesen wäre, als unverhältnismässig beurteilt, wie der Bundesrat in einer Mitteilung von heute Mittwoch schreibt. Ausserdem hätten sich die Gegner skeptisch bezüglich des Datenschutzes geäussert.

Deshalb sollen die Fahrzeughalter künftig wählen können, ob sie weiterhin eine Klebeetikette am Fahrzeug anbringen oder die Abgabe elektronisch entrichten. Wer sich für die elektronische Variante entscheidet, muss das Kontrollschild seines Fahrzeuges über eine App im System registrieren.

Kontrollen erfolgen wie bisher durch die Polizei und den Zoll. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement beauftragt, bis Mitte 2019 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

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