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    Bundesrat will Durchsetzung von Parkbussen bei ausländischen Gästen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Bundesrat prüft Massnahmen gegen unbezahlte Verkehrsbussen von ausländischen Touristen.

    Eine Person verteilt eine Parkbusse. (Symbolbild)
    Eine Person verteilt eine Parkbusse. (Symbolbild) - Keystone

    Wenn ausländische Gäste in der Schweiz mit einem Mietfahrzeug falsch parkieren oder zu schnell fahren, bleiben viele Bussen offen. Der Bundesrat will nun prüfen, wie die Tourismusgemeinden das ihnen zustehende Bussengeld künftig zuverlässiger erhalten können.

    «Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz bleiben für viele Touristen ohne Kostenfolge», schreibt die Berner SP-Nationalrätin Ursula Zybach. Mit einem Vorstoss fordert sie den Bundesrat auf, mögliche Handlungsoptionen wie rechtliche Anpassungen, internationale Abkommen und weitere Durchsetzungsmassnahmen aufzuzeigen. Der Bundesrat ist mit dem Auftrag einverstanden, wie er ohne weiteren Kommentar in seiner am Donnerstag publizierten Stellungnahme auf das Postulat schreibt.

    Laut Zybach haben insbesondere die Tourismusregionen vermehrt Probleme, Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz zu ahnden und die entsprechenden Bussen einziehen zu können. Zwar erhalte die zuständige Polizei in der Regel von den Autovermietfirmen die Personalien und die ausländische Zustelladresse der zu Büssenden. Oft werde die Rechnung aber trotz korrekter Zustellung nicht bezahlt. Insbesondere das Eintreiben von Bussen in Nicht-Schengen-Staaten sei «ausserordentlich schwierig».

    «Es ist davon auszugehen, dass es für die Tourismusgemeinden hohe Beträge sind, die so nicht eingetrieben werden können», schreibt Zybach. In Interlaken BE würden beispielsweise jährliche Einnahmenverluste von 400'000 Franken verzeichnet – Tendenz steigend. Es bestehe somit ein dringender Handlungsbedarf.

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    Kommentare

    User #5341 (nicht angemeldet)

    Hat der Bundesrat keine grösseren Sorgen?

    User #3000 (nicht angemeldet)

    Für mich ist klar, die Busse geht an die Autobesitzerin (Mietwafenfirma) und diese muss zahlen und kann das Geld mit einer Administrationsgebühr bei ihren Kunden zurückfordern. So machen es andere Länder und so läuft es auch bei Mobility.

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