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Bundesrat will Ausnahmekompetenz bei Kriegsmaterialexporten

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Bern,

Der Bunderat möchte Ausnahmekompetenzen beim Kriegsmaterialexport. Damit könnte die Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes von 2021 rückgängig gemacht werden.

Vor weiteren Entscheiden zur Wiederausfuhr von Kriegsmaterial will die zuständige Kommission des Ständerates mit Fachleuten Fragen klären, etwa zur Neutralität. (Archivbild)
Vor weiteren Entscheiden zur Wiederausfuhr von Kriegsmaterial will die zuständige Kommission des Ständerates mit Fachleuten Fragen klären, etwa zur Neutralität. (Archivbild) - sda - Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat wünscht sich Ausnahmegenehmigungen für Waffenexportgeschäfte.
  • Diese sollen greifen, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen.
  • Die Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes von 2021 könnte so rückgängig gemacht werden.

Der Bundesrat will von den Bewilligungskriterien für Waffenexportgeschäfte abweichen dürfen, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen und die Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen des Landes dies erfordert. Er beantragt einen entsprechenden Vorstoss aus dem Parlament zur Annahme.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) will mit ihrer Motion eine 2021 vom Parlament beschlossene Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes rückgängig machen.

Konkret soll der Bundesrat in Ausnahmefällen selber über eine Kriegsmaterialausfuhr entscheiden können – und dabei von den gängigen Kriterien abweichen dürfen.

Mehr Flexibilität für Ausfuhr von Kriegsmaterial für Bundesrat

Er müsste dabei bei einer Verfügung die Sicherheitspolitischen Kommissionen der Bundesversammlung spätestens 24 Stunden nach seinem Beschluss informieren. Würde die Abweichung mittels Verordnung erfolgen, dürfte diese höchstens vier Jahre gelten.

Mit der Einführung dieser Abweichungskompetenz erhalte der Bundesrat «eine gewisse Flexibilität, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde aussen- und sicherheitspolitische Gegebenheiten anzupassen», schrieb die Regierung am Donnerstag in ihrer Stellungnahme zum Vorstoss.

Dadurch könne in einem klar abgesteckten Rahmen insbesondere der Aufrechterhaltung einer an die Landesverteidigung angepassten industriellen Kapazität besser Rechnung getragen werden.

Spontankundgebung
Ein Plakat fotografiert während einer bewilligten Spontankundgebung gegen Waffenexporte. - keystone

Dieser Vorschlag ist nicht neu. In seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» hatte der Bundesrat dem Parlament genau diese Regelung vorgeschlagen. Die Räte sagten jedoch Nein – und erreichten damit, dass das Volksbegehren zugunsten schärferer Regeln auf Gesetzesstufe zurückgezogen wurde.

Die SIK-S greift die Idee erneut auf. Der Ständerat wird darüber als Erstrat in der Herbstsession befinden.

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