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Bundesrat verlängert die Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat hat eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung aufgrund erwarteter Arbeitslosigkeit beschlossen.

Kurzarbeit
Unternehmen können weiterhin länger Kurzarbeitsentschädigung beziehen, nämlich während 18 Monaten statt lediglich während eines Jahres. (Archivbild) - keystone

In den Jahren 2025 und 2026 dürfte die Arbeitslosenquote leicht steigen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, dass Unternehmen weiterhin länger Kurzarbeitsentschädigung beziehen können, nämlich während 18 Monaten statt lediglich während eines Jahres.

Die Verlängerung gilt ab dem 1. August 2025 und bis Ende Juli 2026, wie der Bundesrat mitteilte. Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung hatte der Bundesrat bereits per 1. August 2024 auf 18 Monate verlängert. Nach dem Entscheid vom Mittwoch gilt das nun also weiterhin.

Voraussetzungen für Höchstbezugsdauer erfüllt

Eine Erholung des Arbeitsmarktes sei vorderhand nicht absehbar, schrieb der Bundesrat zum Beschluss. Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine befristete Verlängerung der Höchstbezugsdauer erfüllt. Erwartet wird, dass die Arbeitslosenquote leicht steigen wird.

Die Schweizer Wirtschaft wächst derzeit unterdurchschnittlich. Hinzu kommen handels- und wirtschaftspolitische Unsicherheiten. Dass sich die Konjunktur weniger günstig entwickeln könnte als prognostiziert, liege an den von den USA Anfang April beschlossenen zusätzlichen Zöllen auf Schweizer Waren.

MEM-Industrie und Uhrenbranche besonders betroffen

Die anhaltend schwache Konjunkturentwicklung trifft besonders die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenbranche. Diese Wirtschaftszweige seien besonders auf die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsentschädigung angewiesen, schrieb der Bundesrat.

Mit der Kurzarbeitsentschädigung deckt die Arbeitslosenversicherung den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben über eine gewisse Zeit einen Teil der Lohnkosten. Das soll verhindern, dass der Betrieb wegen einer kurzfristig schlechteren Auftragslage Angestellte entlassen muss.

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