Der Brexit soll das Verhältnis zwischen der Schweiz und Grossbritannien nicht beeinträchtigen. Dafür genehmigt der Bundesrat nun ein Abkommen.
Eine britische Flagge mit den Sternen der EU-Flagge weht während einer Anti-Brexit-Demonstration vor dem Parlament.
Im Falle eines harten Brexit sei die Schweiz nun gerüstet. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Abkommen mit Grossbritannien sollen die bisherigen Rechte erhalten bleiben.
  • Damit will man auf alles – auch auf einen No-Deal-Brexit – gewappnet sein.

Nach dem Brexit sollen Schweizer Staatsangehörige in Grossbritannien und britische Staatsangehörige in der Schweiz ihre bisherigen Rechte behalten. Der Bundesrat hat ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich genehmigt.

Mit dem Austritt Grossbritanniens werden die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU mit Grossbritannien nicht mehr anwendbar sein. Der Bundesrat will deshalb die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Brexit hinaus sicherstellen.

Mit dem nun genehmigten Abkommen behielten Schweizer und britische Staatsangehörige ihre Rechte, die sie gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen erworben hätten, teilte der Bundesrat heute Donnerstag mit. Dies sind vor allem Aufenthaltsrechte.

Nicht für neu Zugewanderte

Daneben regelt das Abkommen die Ansprüche auf Sozialversicherung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Sie gelten aber nicht für britische und Schweizer Staatsangehörige, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens neu zuwandern.

Vor der Unterzeichnung konsultiert der Bundesrat die zuständigen Parlamentskommissionen über die vorläufige Anwendung des Abkommens. Für die Inkraftsetzung bestehen zwei Szenarien: für einen Brexit mit und ohne Austrittsabkommen.

Bereit für ungeordneten Brexit

Im Falle eines geordneten Brexit mit Austrittsabkommen würde das Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien erst nach Ablauf einer Übergangsphase in Kraft gesetzt. In der Übergangsphase, die voraussichtlich bis Ende 2020 dauern würde, gälten die bestehenden Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens.

Bei einem ungeordneten Brexit ohne Austrittsabkommen würde das Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien bereits ab dem 30. März 2019 vorläufig angewendet.

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