Bund zapft Pflichtlager für Protein-Futter an
Die Versorgung der Schweiz mit Proteinträgern zu Futterzwecken bleibt angespannt. Aufgrund des anhaltenden Niedrigwassers wurden die Pflichtlager angezapft.

Das Wichtigste in Kürze
- Guy Parmelin hat angeordnet, dass die Pflichtlager für Protein-Futtermittel freigegeben werden.
- Dies aufgrund der anhaltenden Niedrigwasserlage.
- Es ist der erste Bezug seit Bestehen der Pflichtlager für Nahrungs- und Futtermittel.
Aufgrund der anhaltenden Niedrigwasserlage hat der Bund die Pflichtlager für Protein-Futtermittel freigegeben.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Guy Parmelin, hat auf Antrag des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung, Roland Pfister, die Pflichtlagerfreigabe angeordnet.
Die entsprechende Verordnung tritt am 15. Oktober 2026 in Kraft. Damit sind weitergehende Bezüge aus den Pflichtlagern möglich, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundes.

Seit dem 1. September 2026 dürfen im Rahmen einer temporären Bedarfsdeckungsunterschreitung (TBDUS) bereits bis zu 20 Prozent der Pflichtlagermenge bezogen werden.
Dieser Schritt liegt in der Kompetenz des Delegierten. Ist der Bedarf grösser, ist es am WBF, per Verordnung weitere Freigaben anzuordnen. Versorgung sichergestellt Seit 1. September sind 9,5 Prozent der gesamten Pflichtlagerbestände bezogen worden.
Erstmals werden die Futter-Pflichtlager angezapft
Es ist das erste Mal seit Bestehen der Pflichtlager für Nahrungs- und Futtermittel, dass Bezüge gemacht werden. 2018 waren wegen Niedrigwassers ebenfalls Bezüge bewilligt worden. Die Versorgungslage hatte sich dann aber rasch wieder entspannt, sodass keine Entnahmen aus den Pflichtlagern erfolgten.
Die Pflichtlager für Protein-Futtermittel haben eine Bedarfsdeckung von zwei Monaten als Zielvorgabe und befinden sich wie alle Pflichtlager im Besitz der Unternehmen. Die vorgegebene Reichweite eines Pflichtlagers geht von der Annahme aus, dass keine Importe mehr möglich sind. Aktuell kommen aber weiterhin Protein-Futtermittel in die Schweiz, wenn auch in kleineren Mengen.
Bereitstellung und Transport in die Schweiz schwierig
Deshalb können die Versorgungslücken mit den Pflichtlagern wesentlich länger überbrückt werden, als es die Zielvorgabe vermuten lässt. Auf dem Weltmarkt sind nach wie vor genügend Proteinträger verfügbar. Die Einschränkungen betreffen vor allem deren Bereitstellung und den Transport in die Schweiz.

Aufgrund des Niedrigwassers sind die Transportmöglichkeiten auf Rhein und Donau reduziert. Davon betroffen sind auch Ölsaaten-Presswerke, bei denen sowohl die Anlieferung von Ölsaaten als auch der Abtransport der daraus gewonnenen Proteinträger eingeschränkt sind.
Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Transportkapazitäten auf Schiene und Strasse hoch, da zahlreiche Güter von Rhein und Donau auf andere Verkehrsträger verlagert werden müssen und der Raufuttermangel zusätzliche Transporte erfordert.
Lieferverspätungen und -ausfälle
Die für die Schweiz benötigten Transporte stehen dabei in Konkurrenz zu anderen Warenströmen. Dadurch treffen Lieferungen teilweise verspätet ein oder fallen vorübergehend aus. Auf Importe angewiesen Proteinträger sind eiweissreiche Bestandteile von Tierfutter. Dazu gehören insbesondere Soja-, Raps- und Sonnenblumenschrot.
Diese Schrote entstehen bei der Verarbeitung von Ölsaaten zur Gewinnung von Pflanzenöl. Bei Sojaschrot ist die Schweiz fast vollständig auf Importe angewiesen. Proteinträger werden von Futtermittelherstellern mit Getreide und weiteren Komponenten zu Mischfutter verarbeitet oder den Futterrationen zugemischt. Sie werden insbesondere in der Rindvieh-, Schweine- und Geflügelhaltung eingesetzt.








